Das Justiz-Bild im Spielfilm der NS-Zeit

Eyke Isensee liefert mit seiner Untersuchung die erste umfassende Darstellung des Justiz-Bildes im Spielfilm der NS-Zeit. Den Autor interessieren in diesem Zusammenhang vor allem diejenigen Filme, die viele Jahrzehnte als ideologisch unbelastet galten und deswegen teilweise bis in die jüngste Vergangenheit eine unkritische Rezeption erfahren haben. Neben exemplarischen Filmen der heiteren wie ernsten Unterhaltungssparte (u. a. "Mazurka", "Schlußakkord", "Sensationsprozeß Casilla", "Der Fall Deruga" oder "Der Maulkorb") und einem Blick auf die Propagandafilme "Jud Süß" und "Ich klage an" finden vor allem "Der Gasmann" (1943/44) und "Der Verteidiger hat das... alles anzeigen expand_more

Eyke Isensee liefert mit seiner Untersuchung die erste umfassende Darstellung des Justiz-Bildes im Spielfilm der NS-Zeit. Den Autor interessieren in diesem Zusammenhang vor allem diejenigen Filme, die viele Jahrzehnte als ideologisch unbelastet galten und deswegen teilweise bis in die jüngste Vergangenheit eine unkritische Rezeption erfahren haben. Neben exemplarischen Filmen der heiteren wie ernsten Unterhaltungssparte (u. a. "Mazurka", "Schlußakkord", "Sensationsprozeß Casilla", "Der Fall Deruga" oder "Der Maulkorb") und einem Blick auf die Propagandafilme "Jud Süß" und "Ich klage an" finden vor allem "Der Gasmann" (1943/44) und "Der Verteidiger hat das Wort" (1941) ausführliche Berücksichtigung – beides Filme, die durch Publikumslieblinge wie Heinz Rühmann und Heinrich George in den Hauptrollen seinerzeit für eine breite Rezeption gesorgt hatten. Isensee fragt danach, wie die Justiz in diesen Werken dargestellt und welche Funktion ihr in den Filmen zugeordnet wurde, wie sehr filmpolitische Entscheidungen das Justiz-Bild im Spielfilm beeinflussten und wie im Abgleich damit die tatsächliche Entwicklung des Justizsystems in der NS-Zeit aussah. Zwischen filmischem Zerrbild und historischer Praxis sucht Isensee die Wirkungsabsichten dieser Filme zu rekonstruieren und schafft damit den Boden, auf dem eine kritische, medienwissenschaftliche Reflexion stattfinden kann.



Dr. Eyke Isensee studierte Germanistik, Geschichte und Kunstgeschichte in Göttingen sowie Kunst- und Werkpädagogik an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK). Zu seinen beruflichen Stationen gehören unter anderem die Grafische Sammlung der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel und das Landesmuseum in Braunschweig. Zuletzt war er an der HBK und dort hauptsächlich am Institut für Medienforschung im Bereich Filmwissenschaft tätig.



Vorwort

1 Thema, Vorgehensweise und Begründung der Arbeit

Exemplarische Forschungsliteratur zum Themenkomplex Nationalsozialismus und Film

Das US-amerikanische "courtroom drama" und die Aufgabenstellung der vorliegenden Arbeit

Begriffsklärungen

Bildliche Darstellungen von Recht

Filme als Spiegel der Gesellschaft

Zur gesellschaftlichen Aufarbeitung der NS-Justiz

Zur Kategorisierung der Filme mit Justiz-Anteil

Zu den Fragestellungen

Zwischen Hermeneutik und Wirkungsanalyse – zum methodischen Vorgehen

Zur Filmauswahl

2 Die NS-Justiz

Die Aufkündigung einer zivilisierten Rechtsgemeinschaft

Die Verschärfung des Strafrechts

Die faktische Abschaffung des Verteidigers

Die Stimmung in der Bevölkerung

3 Die NS-Filmpolitik

3.1 Zur Einführung

Aufgaben und Funktionen des Spielfilms in der NS-Zeit

Entwicklung einer umfassenden Zensur und Kontrolle

Der personelle Umbau der Filmwirtschaft

3.2 Der NS-Film als Propagandainstrument

3.3 Goebbels und der Film

3.4 Offizielle Justiz-Organe zum Justiz-Bild im Film

3.5 Der Rezipient als Zeitgenosse der Spielhandlung

3.6 Die Einbindung der Filmkünstler in die Propaganda

3.7 Die Aufgabe des Spielfilms

4 Auswahl der Filme

4.1 Justizdarstellungen als Auswahlkriterium

Ernste versus heitere Filme

Die Materialrecherche

Wirkungsanalyse

4.2 "Der Verteidiger hat das Wort" und "Der Gasmann"

4.3 Weitere Filme

Filmanalysen I

5 "Der Verteidiger hat das Wort"

5.1 Einführung

Vorspann und filmische Einleitung – die Justiz im ›sakralen‹ Licht

Die Vorgeschichte

5.2 Die Figur des Verteidigers

"Recht und Gesetz" – Jordans Statement als Kernaussage des Films

Jordans Gesinnungswandel – Übernahme der Verteidigung

5.3 Die Staatsanwälte

5.4 Der Verteidiger als Ermittler

Jordans Recherchen

Die Gerichtsverhandlung und Jordans ›Offenbarung‹

5.5 Zur Person und Figur Heinrich George als Justizrat Jordan

Körperliche Präsenz

George/Jordan als ›Einzelkämpfer‹ und Führerpersönlichkeit

Georges politisches Selbstverständnis

5.6 Rudolf Fernau

5.7 Das Bild der Justiz

5.8 Die Opfer aus zweierlei Milieus

5.9 Was ist nationalsozialistisch am "Verteidiger"?

5.10 Pressestimmen zu "Der Verteidiger hat das Wort"

6 "Der Gasmann"

6.1 Zur Einführung

6.2 Die Staatsgewalten im "Gasmann" – Finanzamt und Gestapo

6.3 Zeichen der Zeit – Hitlergruß und Hoheitsabzeichen

6.4 Knittels Reaktion auf die Gestapo und seine Wandlung

6.5 Die Justiz im "Gasmann"

Die Gerichtsverhandlung – der Auftakt

Die Wende im Verfahren – Die Entlastungszeugin

Die Gerichtsverhandlung aus der Perspektive Knittels

6.6 Die Protagonisten der Justiz im "Gasmann"

Der Richter

Der Staatsanwalt

Der Verteidiger

Zusammenfassende Charakterisierung des Gerichts und der Verhandlung

›Natürliche Hierarchie‹ und gesellschaftliche Unterschiede

Wiederherstellung der nationalsozialistischen Ordnung durch das Gericht

6.7 Vergleich Roman – Film

6.8 Komödie und Propaganda

6.9 Rühmann als Identifikationsfigur

6.10 Kritisches Potenzial im "Gasmann"

6.11 Pressestimmen zu "Der Gasmann"

Filmanalysen II

7 Weitere Filme mit Justiz-Anteil

7.1 "Mazurka"

7.2 "Schlußakkord"

7.3 "Sensationsprozeß Casilla"

7.4 "Der Fall Deruga"

7.5 "Familie Schimek"

7.6 "Kirschen in Nachbars Garten"

7.7 "Wenn wir alle Engel wären"

7.8 "Der Maulkorb"

7.9 "Paradies der Junggesellen"

7.10 "Jud Süß"

7.11 "Ich klage an"

8 Auswertung

8.1 Das Entgegenkommen der Filmindustrie

8.2 Das Justiz-Bild – Aufbau und Wirkung

8.3 Die Hauptdarsteller George und Rühmann in den Hauptfilmen

8.4 Weitere ernste und heitere Filme

8.5 Vom Justiz-Bild zur Stabilisierung des Systems und des Staates

8.6 Voraussetzungen für die heutige Rezeption

Schlusswort – Filmgeschichte als Beitrag zur Rechtsgeschichte

Literatur

Filmografie

Anhang

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