Bilanzrechtsreformgesetz

Das Bundesjustizministerium will die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stärken. Deshalb wurde im Dezember 2003 der Referentenentwurf eines Bilanzrechtsreformgesetzes vorgestellt. Zentraler Punkt der neuen Regelungen ist das Selbstprüfungsverbot. Wirtschaftsprüfer dürfen keine Abschlussprüfung vornehmen, wenn diese bestimmte im Referentenentwurf genannte Tätigkeiten für das Unternehmen erbracht haben. Die EU-Kommission plant in Reaktion auf die jüngsten Bilanzskandale eine Verschärfung der Vorschriften für Wirtschaftsprüfer. Das Bundesjustizministerium will die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer... alles anzeigen expand_more

Das Bundesjustizministerium will die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stärken. Deshalb wurde im Dezember 2003 der Referentenentwurf eines Bilanzrechtsreformgesetzes vorgestellt. Zentraler Punkt der neuen Regelungen ist das Selbstprüfungsverbot. Wirtschaftsprüfer dürfen keine Abschlussprüfung vornehmen, wenn diese bestimmte im Referentenentwurf genannte Tätigkeiten für das Unternehmen erbracht haben. Die EU-Kommission plant in Reaktion auf die jüngsten Bilanzskandale eine Verschärfung der Vorschriften für Wirtschaftsprüfer.



Das Bundesjustizministerium will die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stärken. Deshalb wurde im Dezember 2003 der Referentenentwurf eines Bilanzrechtsreformgesetzes vorgestellt. Zentraler Punkt der neuen Regelungen ist das Selbstprüfungsverbot. Wirtschaftsprüfer dürfen keine Abschlussprüfung vornehmen, wenn diese bestimmte im ...

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