Notfallsanitätergesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Text und Kommentar für die Praxis

Nach langjähriger Diskussion und intensiven Vorbereitungen ist das Notfallsanitätergesetz 2014 in Kraft getreten. Damit wurde die zweijährige Ausbildung zur Rettungsassistentin und zum Rettungsassistenten, die im Rettungsassistentengesetz geregelt wurde, auf eine völlig neue Rechtsgrundlage gestellt. Die nunmehr dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter ersetzt die Rettungsassistenzausbildung und wurde nach dem Vorbild der Gesetze für die Pflegeberufe (Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz) komplett neu gestaltet. In diesem Kommentar werden die rechtlichen Bestimmungen für die Berufsausbildung und Berufszulassung ausführlich... alles anzeigen expand_more

Nach langjähriger Diskussion und intensiven Vorbereitungen ist das Notfallsanitätergesetz 2014 in Kraft getreten. Damit wurde die zweijährige Ausbildung zur Rettungsassistentin und zum Rettungsassistenten, die im Rettungsassistentengesetz geregelt wurde, auf eine völlig neue Rechtsgrundlage gestellt. Die nunmehr dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter ersetzt die Rettungsassistenzausbildung und wurde nach dem Vorbild der Gesetze für die Pflegeberufe (Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz) komplett neu gestaltet.

In diesem Kommentar werden die rechtlichen Bestimmungen für die Berufsausbildung und Berufszulassung ausführlich dargestellt und auf leicht verständliche Weise erläutert. Ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Auszubildende, Lehrende, Personalverwaltungen und betriebliche Interessenvertretungen.



Gerd Dielmann ist Krankenpfleger und Diplom-Pädagoge. Bis Frühjahr 2012 arbeitete er in der ver.di-Bundesverwaltung als Bereichsleiter Berufspolitik im Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen. Er ist als Autor und Sachverständiger tätig.



Inhaltsverzeichnis



Vorwort

I. Gesetzes- und Verordnungstexte

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des

Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen

und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)

II. Erläuterungen

Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des

Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG)

Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Abschnitt 2 Ausbildung

Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis

Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen

Abschnitt 5 Zuständigkeiten

Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen

und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)

Abschnitt 1 Ausbildung und allgemeine Prüfungsbestimmungen

Abschnitt 2 Bestimmungen für die staatliche Prüfung

Abschnitt 3 Prüfungsbestimmungen für die staatliche

Ergänzungsprüfung

Abschnitt 4 Anpassungsmaßnahmen

Abschnitt 5 Erlaubniserteilung

Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften

III. Anhang

Vorbemerkung

1. Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz

2. Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes

3. Muster-Betriebsvereinbarung gem. § 32 NotSanG

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis

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