Selbstbestimmung im Sterben - Fürsorge zum Leben

Ein verfassungskonformer Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 hat den 2015 eingeführten § 217 des Strafgesetzbuchs (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig erklärt. Das Gericht hat aus dem Grundgesetz ein Recht abgeleitet, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen, und zugleich dem Gesetzgeber Hinweise für eine verfassungskonforme Regelung der Suizidhilfe gegeben. Vor diesem Hintergrund stellen die Autoren in der komplett überarbeiteten 2. Auflage einen fundierten Vorschlag für eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe zur Debatte. Er berücksichtigt die Vorgaben des Gerichts sowie die neuesten... alles anzeigen expand_more

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 hat den 2015 eingeführten § 217 des Strafgesetzbuchs (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig erklärt. Das Gericht hat aus dem Grundgesetz ein Recht abgeleitet, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen, und zugleich dem Gesetzgeber Hinweise für eine verfassungskonforme Regelung der Suizidhilfe gegeben.

Vor diesem Hintergrund stellen die Autoren in der komplett überarbeiteten 2. Auflage einen fundierten Vorschlag für eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe zur Debatte. Er berücksichtigt die Vorgaben des Gerichts sowie die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und internationalen Daten und soll einen Beitrag zu einer konstruktiven Diskussion leisten.



Die Autoren sind ausgewiesene Experten auf den Fachgebieten Medizinethik, Medizinrecht und Palliativmedizin.

Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio ist Chefarzt und Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin am Universitätsspital Lausanne.

Prof. Dr. med. Dr. phil. Ralf J. Jox ist Leiter der klinischen Medizinethik und Professor für Geriatrische Palliative Care am Universitätsspital Lausanne.

Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim.

Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing ist Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Tübingen.

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