Veränderung und Angleichung tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen nach Betriebsübergang

Inhaltsangabe:Einleitung: Die Dissertation befaßt sich mit einem der praktisch wichtigsten Probleme, die sich nach einem Betriebsübergang für den Erwerber stellen: Der Frage, wie dieser Arbeitsbedingungen, die beim Veräußerer tarifvertraglich geregelt waren, verändern, insbesondere an die bei ihm geltenden angleichen kann. So bestehen beim Veräußerer oft tarifliche Regelungen, deren Aufrechterhaltung für den Betriebserwerber wirtschaftlich nicht tragbar ist. Einer Betriebsfortführung wird dieser deshalb nur zustimmen, wenn er eine Senkung von Lohn- und sonstigen Arbeitskosten herbeiführen kann, die Möglichkeit der... alles anzeigen expand_more

Inhaltsangabe:Einleitung:

Die Dissertation befaßt sich mit einem der praktisch wichtigsten Probleme, die sich nach einem Betriebsübergang für den Erwerber stellen: Der Frage, wie dieser Arbeitsbedingungen, die beim Veräußerer tarifvertraglich geregelt waren, verändern, insbesondere an die bei ihm geltenden angleichen kann.

So bestehen beim Veräußerer oft tarifliche Regelungen, deren Aufrechterhaltung für den Betriebserwerber wirtschaftlich nicht tragbar ist. Einer Betriebsfortführung wird dieser deshalb nur zustimmen, wenn er eine Senkung von Lohn- und sonstigen Arbeitskosten herbeiführen kann, die Möglichkeit der „Flucht aus dem Veräußerertarifvertrag“ besteht. Auch eine abweichende betriebliche Situation beim Erwerber kann die Aufrechterhaltung zuvor vom Veräußerer noch geltender Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitszeit, Produktionsablauf usw. unzumutbar machen.

Führt etwa die Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Rechtsträger dazu, daß der Betrieb(steil) unter den Geltungsbereich eines ganz anderen Verbandstarifvertrags fällt, ist die Möglichkeit der Angleichung der Arbeitsbedingungen an das nunmehr einschlägige Tarifvertragsrecht schon aus Wettbewerbsgründen unabdingbare Voraussetzung der Übernahmebereitschaft des Erwerbers. Wird der übernommene Betrieb bzw. Betriebsteil in einen bereits bestehenden Betrieb eingegliedert, kann der Betriebsfrieden nur dann gewahrt bleiben, wenn die Arbeitsbedingungen von übernommenen Arbeitnehmern und Stammbelegschaft nicht auf Dauer auseinanderfallen.



Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:

ABKÜRZUNGSVERZEICHNISVII

EINLEITUNG1

TEIL 1: DIE FORTGELTUNG TARIFVERTRAGLICH GEREGELTER ARBEITS-BEDINGUNGEN NACH § 613a ABS. 1 SATZ 2 BGB4

A.Die Fortgeltung tarifvertraglich geregelter Arbeitsbedingungen nach dembislang in Rechtsprechung und Literatur ganz herrschenden Verständnis4

I.Die rechtsdogmatische Konstruktion der Fortgeltung4

II.Die gegenständliche Reichweite der Fortgeltung5

B.Die Vereinbarkeit der Fortgeltung nach h.M. mit der Richtlinie 77/187/EWG11

I.Die Richtlinie 77/187/EWG und die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung nationalen Rechts11

II.Die Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG13

1.Vorgaben für die rechtstechnische Konstruktion der Aufrechterhaltung kollektiv-vertraglich vereinbarter Arbeitsbedingungen durch Art. 3 Abs. 314

2.Die „in einem Kollektivvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen“ im Sinne des Art. 3 Abs. 317

III.Zusammenfassung29

C.Wege zur […]



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Die Dissertation befaßt sich mit einem der praktisch wichtigsten Probleme, die sich nach einem Betriebsübergang für den Erwerber stellen: Der Frage, wie dieser Arbeitsbedingungen, die beim Veräußerer tarifvertraglich geregelt waren, verändern, insbesondere an die bei ihm geltenden angleichen kann.

So bestehen beim ...

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