Die Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsgesetzes

Kommentar zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Das IT-Sicherheitsgesetz stellt einen weiteren Meilenstein in der IT-Sicherheitsgesetzgebung Deutschlands und der EU dar. Leider ist das sukzessiv wachsende IT-Sicherheitsrecht schon aufgrund seiner fehlenden Systematik und der Verteilungauf unzählige Gesetze kaum noch nachvollziehbar. Das vorliegende Werk soll daher zumindest dabei helfen, die Regelungen des IT-SiG 2.0 und ihre Einordnung in die bisherige Historie des IT-Sicherheitsgesetzes zu verstehen. Dafür führt das Werk zunächst kompakt und übersichtlich in die Regelungen zur IT-Sicherheit aus dem IT-SiG 1.0 und dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 ein. Anschließend werden... alles anzeigen expand_more

Das IT-Sicherheitsgesetz stellt einen weiteren Meilenstein in der IT-Sicherheitsgesetzgebung Deutschlands und der EU dar. Leider ist das sukzessiv wachsende IT-Sicherheitsrecht schon aufgrund seiner fehlenden Systematik und der Verteilungauf unzählige Gesetze kaum noch nachvollziehbar. Das vorliegende Werk soll daher zumindest dabei helfen, die Regelungen des IT-SiG 2.0 und ihre Einordnung in die bisherige Historie des IT-Sicherheitsgesetzes zu verstehen.



Dafür führt das Werk zunächst kompakt und übersichtlich in die Regelungen zur IT-Sicherheit aus dem IT-SiG 1.0 und dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 ein. Anschließend werden die neuen Regelungen des IT-SiG 2.0 von erfahrenen Praktikern aus Behörden und Kanzleien praxisnah erläutert.



Für eine schnelle Übersicht der Änderungen sorgt eine Synopse der neuen und geänderten Regelungen aus den jeweiligen Fachgesetzen. Darüber hinaus gibt es eine übersichtliche Zusammenstellung der Gesetzgebungsmaterialien, die für eine vertiefte Befassung mit einzelnen Fragestellungen wesentlich sind.



Bearbeitet durch den Herausgeber sowie Prof. Dr. Anne Paschke, Technische Universität Braunschweig; Dr. Laura Schulte, Rechtsanwältin, Bielefeld; Dr. Lutz Keppeler, Rechtsanwalt, Köln



Steve Ritter ist Jurist; er leitet im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn das Referat IT-Sicherheit und Recht. Dort hat er viele Gesetzgebungsvorhaben zur IT-Sicherheit juristisch begleitet. Daneben ist er freiberuflich als Vortragsredner und Autor im Bereich des Rechts der Informationssicherheit tätig.

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