Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in Handels- und

Inhaltsangabe:Einleitung: Das System der Altersversorgung setzt sich aus den drei Säulen der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Eigenvorsorge zusammen. Sozialpolitisches Ziel ist es, den bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsprozeß erreichten Lebensstandard während des Ruhestandes zu erhalten. Die zur Zeit heftig geführten Auseinandersetzungen um die gesetzliche Rentenversicherung lassen diese als verläßliches Standbein der Alterssicherung ungeeignet erscheinen. Zudem sind der privaten Eigenvorsorge enge Grenzen gesetzt. Vor dem skizzierten Hintergrund wird verständlich, daß... alles anzeigen expand_more

Inhaltsangabe:Einleitung:

Das System der Altersversorgung setzt sich aus den drei Säulen der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Eigenvorsorge zusammen. Sozialpolitisches Ziel ist es, den bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsprozeß erreichten Lebensstandard während des Ruhestandes zu erhalten.

Die zur Zeit heftig geführten Auseinandersetzungen um die gesetzliche Rentenversicherung lassen diese als verläßliches Standbein der Alterssicherung ungeeignet erscheinen. Zudem sind der privaten Eigenvorsorge enge Grenzen gesetzt. Vor dem skizzierten Hintergrund wird verständlich, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft - wie jeder andere Arbeitnehmer - an einer betrieblichen Altersversorgung interessiert ist; dies gilt in verstärktem Maße für den beherrschenden Gesellschafter, da dieser keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente hat, so daß die betriebliche Rente für ihn keine Ergänzung, sondern die einzige Versorgung darstellt. Zugleich wird aber auch deutlich, daß bei Gesellschafter-Geschäftsführern sorgfältig darauf zu achten ist, daß diese keine Vereinbarungen durchsetzen, die die Kapitalgesellschaft einem anderen Arbeitnehmer unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte. Wie jeder andere Vertrag zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter kann nämlich auch die Versorgungszusage steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie aus betrieblichem Anlaß und nicht vor dem Hintergrund gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit erteilt wurde. Stichwörter wie Pensionierungs- und Zusagealter, Rentendynamisierung, Finanzierbarkeit, Ernsthaftigkeit und Nur-Pension machen das Bemühen um eine klare Grenzziehung zwischen betrieblicher und gesellschaftsrechtlicher Veranlassung deutlich. Vor dem Hintergrund in jüngster Vergangenheit ergangener BFH-Rechtsprechung erscheint es geboten, die Voraussetzungen für die Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer kritisch zu prüfen und zu fragen, ob die jetzt geltenden Kriterien tatsächlich eine verläßliche Abgrenzung ermöglichen.

Das Ziel der Arbeit soll es sein, alle Kriterien bis auf die Finanzierbarkeit und die Angemessenheit der Höhe nach aus dem Voraussetzungskatalog des BFH zu eliminieren.



Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:

TabellenverzeichnisV

AbkürzungsverzeichnisVI

1.Einleitung1

2.Allgemeines2

2.1Begriff der Pensionsverpflichtung2

2.2Begriff der Pensionsrückstellung2

3.Die formalen […]



Inhaltsangabe:Einleitung:

Das System der Altersversorgung setzt sich aus den drei Säulen der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Eigenvorsorge zusammen. Sozialpolitisches Ziel ist es, den bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsprozeß erreichten Lebensstandard während des Ruhestandes ...

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