Die Ermittlung der Einkünfte aus der Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft

Inhaltsangabe:Problemstellung: Untersuchungsgegenstand ist eine inländische, unbeschränkt steuerpflichtige, natürliche Person, die an einer Gesellschaft im Ausland beteiligt ist. Die Gesellschaft wird nach deutschem Steuerrecht als gewerbliche Personengesellschaft qualifiziert und ist ausschließlich in ihrem Sitzstaat tätig. Aufgrund der Vielzahl nationaler Systeme hinsichtlich der Einkünfteermittlung und der Besteuerung von Personengesellschaften entstehen steuerliche Konflikte. Diese sind auf die Regelungspolarität zwischen dem Prinzip der Einheit von Gesellschaft und Gesellschafter und dem Prinzip der Trennung von Gesellschafter und... alles anzeigen expand_more

Inhaltsangabe:Problemstellung:

Untersuchungsgegenstand ist eine inländische, unbeschränkt steuerpflichtige, natürliche Person, die an einer Gesellschaft im Ausland beteiligt ist. Die Gesellschaft wird nach deutschem Steuerrecht als gewerbliche Personengesellschaft qualifiziert und ist ausschließlich in ihrem Sitzstaat tätig.

Aufgrund der Vielzahl nationaler Systeme hinsichtlich der Einkünfteermittlung und der Besteuerung von Personengesellschaften entstehen steuerliche Konflikte. Diese sind auf die Regelungspolarität zwischen dem Prinzip der Einheit von Gesellschaft und Gesellschafter und dem Prinzip der Trennung von Gesellschafter und Gesellschaft zurückzuführen.

Ziel dieser Arbeit ist es, verschiedene Besteuerungskonzeptionen im Hinblick auf die Einkünfteermittlung und deren Auswirkungen auf die laufende Ertragsbesteuerung im Gewinnfall zu analysieren, durch Berechnungen zu quantifizieren und daraus Empfehlungen für einen deutschen Investor abzuleiten.

Gang der Untersuchung:

Zunächst muß die ausländische Gesellschaft für Zwecke der deutschen Besteuerung qualifiziert werden (2. Abschnitt). Aus deutscher Sicht liegt eine gewerbliche Personengesellschaft vor. Unabhängig davon kann die Gesellschaft in ihrem Sitzstaat ebenfalls als Personengesellschaft (übereinstimmende Steuersubjektqualifikation), aber auch als Kapitalgesellschaft qualifiziert werden (unterschiedliche Steuersubjektqualifikation). Im deutschen Steuerrecht gelten gewerblich tätige Personengesellschaften als Mitunternehmerschaften. Die Gesellschafter erzielen gewerbliche Mitunternehmereinkünfte, sofern sie Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative zeigen. Die gewerblichen Mitunternehmereinkünfte umfassen den Gewinnanteil und Sondervergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezieht (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Von Ausnahmen abgesehen herrscht in der Staatenpraxis eine unterschiedliche Auslegung des Trennungsprinzips zwischen Gesellschaft und Gesellschafter gegenüber § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG vor. Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit der Ermittlung der Einkünfte und deren Auswirkungen auf die Besteuerung unter der Annahme, daß mit dem Sitzstaat der Gesellschaft kein DBA besteht. Analysiert werden die Fälle der übereinstimmenden und der unterschiedlichen Steuersubjektqualifikation. Besteht ein DBA mit dem Sitzstaat der […]



Inhaltsangabe:Problemstellung:

Untersuchungsgegenstand ist eine inländische, unbeschränkt steuerpflichtige, natürliche Person, die an einer Gesellschaft im Ausland beteiligt ist. Die Gesellschaft wird nach deutschem Steuerrecht als gewerbliche Personengesellschaft qualifiziert und ist ausschließlich in ihrem Sitzstaat tätig.

Aufgrund der ...

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