Betriebswirtschaftliche Auswirkungen der neuen deutschen Insolvenzordnung

Inhaltsangabe:Einleitung: Am 1. Januar 1999 tritt die neue deutsche Insolvenzordnung in Kraft. Damit werden die Konkurs- und Vergleichsordnung für die alten Bundesländer und die für die neuen Bundesländer und Ostberlin geltende Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst. Auf diesem Wege soll das geltende, weitgehend funktionsunfähig gewordene Konkursrecht beseitigt werden. Zugleich soll die innerdeutsche Rechtseinheit im Bereich des Insolvenzrechts wiederhergestellt werden. Ausgehend von gravierenden Mängeln der derzeit geltenden Rechtsordnung wird zu Beginn dieser Arbeit auf wesentliche Neuerungen eingegangen, die die Insolvenzordnung mit sich... alles anzeigen expand_more

Inhaltsangabe:Einleitung:

Am 1. Januar 1999 tritt die neue deutsche Insolvenzordnung in Kraft. Damit werden die Konkurs- und Vergleichsordnung für die alten Bundesländer und die für die neuen Bundesländer und Ostberlin geltende Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst. Auf diesem Wege soll das geltende, weitgehend funktionsunfähig gewordene Konkursrecht beseitigt werden. Zugleich soll die innerdeutsche Rechtseinheit im Bereich des Insolvenzrechts wiederhergestellt werden.

Ausgehend von gravierenden Mängeln der derzeit geltenden Rechtsordnung wird zu Beginn dieser Arbeit auf wesentliche Neuerungen eingegangen, die die Insolvenzordnung mit sich bringt. An dieser Stelle sind beispielsweise:

- die zahlreichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Massearmut der Insolvenzen, mit deren Hilfe zukünftig mehr Verfahren überhaupt erst eröffnet werden können.

- die Einführung der vereinfachten Kapitalherabsetzung bei der GmbH.

- die Abschaffung des § 419 BGB.

- die Einführung des Instruments des Insolvenzplans.

zu nennen. Die genannten Neuregelungen werden zukünftig dazu beitragen, daß insolvente Unternehmen häufiger die Möglichkeit einer Fortführung/Sanierung erhalten.

Für die Sanierung insolventer Unternehmen stellt die Insolvenzordnung zwei Wege zur Verfügung:

1. mit Hilfe der übertragenden Sanierung.

2. mit Hilfe eines Insolvenzplans.

Der Insolvenzplan, der wohl die bedeutsamste Innovation darstellt, bildet den Schwerpunkt dieser Arbeit. Er besteht aus einem darstellenden und einem gestaltenden Teil. Der darstellende Teil, welcher hierbei im besonderen betrachtet wird, beinhaltet alle Informationen über das Ziel des Plans sowie ein Konzept, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Kern des darstellenden Teils eines Insolvenzplans bildet die Prüfung der Sanierungsfähigkeit. Im Gegensatz dazu wird im gestaltenden Teil bestimmt, inwiefern sich die Rechtsstellung der Beteiligten ändert. Da er sowohl ein vielversprechendes Instrument zur Sanierung insolventer Unternehmen repräsentiert, als auch eine maßgeschneiderte Insolvenzbewältigung ermöglicht, wird der Insolvenzplan als Sanierungsplan zu einer Herausforderung für die Betriebswirtschaft. Der Gesetzgeber hat somit anerkannt, daß Fortführungslösungen mit Sanierungscharakter eine betriebswirtschaftliche Basis benötigen.

Insgesamt betrachtet diese Arbeit wesentliche Neuregelungen der Insolvenzordnung und geht dabei insbesondere auf das Institut des Insolvenzplans ein. Dabei werden Sachverhalte häufig aus der Sicht […]



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Am 1. Januar 1999 tritt die neue deutsche Insolvenzordnung in Kraft. Damit werden die Konkurs- und Vergleichsordnung für die alten Bundesländer und die für die neuen Bundesländer und Ostberlin geltende Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst. Auf diesem Wege soll das geltende, weitgehend funktionsunfähig gewordene ...

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