BAUABZUGSTEUER

Seit dem 1. Januar 2002 müssen Unternehmen 15 % des Auftragswertes für Bauleistungen direkt an das Finanzamt der Baufirma abführen. Eine Freistellungsbescheinigung der Baufirma entbindet das Unternehmen von der Abzugspflicht. Die Bauabzugsteuer ist in der Wirtschaft mehr als umstritten. (1)
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