Börsenhandel in der Rom-I-VO: Die objektive Vertragsanknüpfung für die an Verträgen im Sinne des Art

Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO betrifft Verträge über Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die innerhalb multilateraler Systeme, also Börsen und funktionsgleichen Handelsplätzen, geschlossen werden. Ungeachtet der Kritik, der Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO wegen seiner vordergründigen Komplexität bisweilen ausgesetzt ist, kann gezeigt werden, dass die Norm ihrem Zweck, Unsicherheiten in Bezug auf das auf Verträge i.S.v. Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO anwendbare Recht zu vermeiden, gerecht wird. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird zunächst der sachliche Anwendungsbereich der Rom-I-VO im Hinblick auf die Kollisionsregel des Art. 4... alles anzeigen expand_more

Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO betrifft Verträge über Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die innerhalb multilateraler Systeme, also Börsen und funktionsgleichen Handelsplätzen, geschlossen werden. Ungeachtet der Kritik, der Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO wegen seiner vordergründigen Komplexität bisweilen ausgesetzt ist, kann gezeigt werden, dass die Norm ihrem Zweck, Unsicherheiten in Bezug auf das auf Verträge i.S.v. Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO anwendbare Recht zu vermeiden, gerecht wird.

Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird zunächst der sachliche Anwendungsbereich der Rom-I-VO im Hinblick auf die Kollisionsregel des Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO beleuchtet. Im Anschluss werden die Kriterien herausgearbeitet, nach denen Verträge als solche i.S.v. Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO zu qualifizieren sind. Als Ergebnis der Untersuchung steht schließlich der Aufschluss über das auf diese Verträge anwendbare Recht.



Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO betrifft Verträge über Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, die innerhalb multilateraler Systeme, also Börsen und funktionsgleichen Handelsplätzen, geschlossen werden. Ungeachtet der Kritik, der Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO wegen seiner vordergründigen Komplexität bisweilen ausgesetzt ist, kann gezeigt werden, ...



Textprobe:

Kapitel 4, Normzweck:

Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO stellt eine Verknüpfung von in multilateralen Systemen geschlossenen Verträgen mit dem für diese Systeme maßgeblichen Recht, also dem Marktrecht, her und soll so den Gleichlauf von Kapitalmarktrecht und Zivilrecht gewährleisten. Allein schon wegen der Verflechtung kapitalmarktrechtlicher und zivilrechtlicher Normen eines Staates erweist sich dieser Gleichlauf als vorteilhaft, werden doch Divergenzen, welche sonst beim Zusammentreffen von Rechtsordnungen verschiedener Staaten entstehen können, vermieden.

Dennoch wird Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO nur selten Anwendung finden. Dessen Anknüpfungsregel erlangt wegen des Vorrangs des Art. 3 Rom-I-VO nur Bedeutung, wenn die Parteien keine Rechtswahl getroffen haben. Dies dürfte höchst selten der Fall sein, werden doch die Regeln des Systems regelmäßig eine Rechtswahlklausel enthalten. Teilweise wird deshalb die Notwendigkeit der Anknüpfung des Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO an sich in Frage gestellt. So stellten bereits Art. 4 Abs. 3 und 4 Rom-I-VO die Anwendung einheitlichen Rechts bei fehlender Rechtswahl sicher.

Indes ist eine Rechtswahlvereinbarung nicht konstitutiv für ein multilaterales System, das Fehlen dieser Vereinbarung mithin nicht undenkbar. Nicht unbeachtet bleiben darf, dass die Regeln des multilateralen Systems zwar eine Rechtswahlvereinbarung enthalten können, es dieser aber an Wirksamkeit mangeln kann. Auch war bereits unter der Geltung des EVÜ, das noch keine spezielle Regelungen für Finanzinstrumente enthielt, die Anknüpfung von Verträgen i.S.d. heutigen Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO nicht unumstritten. Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO bezweckt gerade die Vermeidung von Zweifeln in Bezug auf das anwendbare Recht und damit zugleich die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des multilateralen Systems.

Im Ergebnis sprechen die besseren Argumente für die Notwendigkeit der Anknüpfungsregel des Art. 4 Abs. 1 lit. h Rom-I-VO. Der Handel in multilateralen Systemen erfolgt hauptsächlich anonymisiert. Die Anknüpfung des Vertrages an ein einziges Recht gewährleistet, dass der Vertrag zustande kommen kann, ohne das es auf die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts der Parteien oder des Erbringers der vertragscharakteristischen Leistung bedürfte. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass, anstelle einer einheitlichen Rechtsordnung, verschiedene Rechtsordnungen, in Abhängigkeit des gewöhnlichen Aufenthalts der Vertragsparteien, für die Anknüpfung des Vertrages in Betracht kämen. Damit stünden die vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien an sich in Frage, werden diese doch vom anzuwendenden Recht determiniert. Ohne die aus der Maßgeblichkeit eines einheitlichen Rechts resultierende Möglichkeit der Standardisierung vertraglicher Rechte und Pflichten wäre die Öffnung multilateraler Systeme für ein internationales Publikum undenkbar. Die Maßgeblichkeit eines einzigen Rechts ist somit essenziell für die Funktionsfähigkeit des Systems.



Denis Donath, L.L.B., wurde 1980 in Lichtenstein geboren. Nach seiner Berufsausbildung als Zollbeamter entschied sich der Autor, seine fachlichen Qualifikationen in den Bereichen Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaft durch Studien weiter auszubauen. Das Studium der Betriebswirtschaft an der Sächsischen VWA schloss er im Jahre 2010 erfolgreich ab. Den wissenschaftlichen Grad L.L.B. erlangte er im Jahr 2012 an der FernUniversität in Hagen. Denis Donath ist seit dem Jahr 2013 als Fachmentor im Regionalzentrum Leipzig der FernUniversität in Hagen tätig.

weniger anzeigen expand_less
Weiterführende Links zu "Börsenhandel in der Rom-I-VO: Die objektive Vertragsanknüpfung für die an Verträgen im Sinne des Art"

Versandkostenfreie Lieferung! (eBook-Download)

Als Sofort-Download verfügbar

eBook
14,99 €

  • SW9783956848193

Ein Blick ins Buch

Book2Look-Leseprobe
  • Artikelnummer SW9783956848193
  • Autor find_in_page Denis Donath
  • Autoreninformationen Denis Donath, L.L.B., wurde 1980 in Lichtenstein geboren. Nach… open_in_new Mehr erfahren
  • Wasserzeichen ja
  • Verlag find_in_page Bachelor + Master Publishing
  • Seitenzahl 66
  • Veröffentlichung 01.03.2014
  • ISBN 9783956848193

Andere kauften auch

Andere sahen sich auch an

info