Produktverbote zur Gewährleistung von Finanzmarktstabilität

Legitimation und Dogmatik unter der Annahme adaptiver, evolutionärer Finanzmärkte

Die Gewährleistung von Finanzmarktstabilität ist seit der Finanzkrise von 2007/08 oberste Maxime der Kapitalmarktregulierung. Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber schrecken dazu selbst vor Eingriffen in den Marktmechanismus durch das Verbot bestimmter Produkte nicht zurück. Diese Form funktionsschützender Regulierung durch Verbot ist kapitalmarktrechtlich kaum durchdrungen. Daniel Klingenbrunn untersucht ihre Legitimation wie auch die Frage nach einer finanzmarkttheoretisch fundierten Dogmatik. Hierzu greift er auf die evolutionsökonomisch geprägte Adaptive Market Hypothesis zurück. Finanzmärkte sind demnach ein Ort, an dem Innovation nach... alles anzeigen expand_more

Die Gewährleistung von Finanzmarktstabilität ist seit der Finanzkrise von 2007/08 oberste Maxime der Kapitalmarktregulierung. Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber schrecken dazu selbst vor Eingriffen in den Marktmechanismus durch das Verbot bestimmter Produkte nicht zurück. Diese Form funktionsschützender Regulierung durch Verbot ist kapitalmarktrechtlich kaum durchdrungen. Daniel Klingenbrunn untersucht ihre Legitimation wie auch die Frage nach einer finanzmarkttheoretisch fundierten Dogmatik. Hierzu greift er auf die evolutionsökonomisch geprägte Adaptive Market Hypothesis zurück. Finanzmärkte sind demnach ein Ort, an dem Innovation nach dem Trial & Error-Prinzip, adaptives Lernen und natürliche Selektion Hand in Hand gehen. Auf dieser Grundlage werden das Verbot ungedeckter Leerverkäufe und CDS sowie die generellen Eingriffsnormen der MiFIR bewertet. Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis der Stiftung Kapitalmarktforschung für den Finanzstandort Deutschland 2017 ausgezeichnet.

Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School (Hamburg) und an der Georgetown University (Washington D.C.); Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Alfried Krupp-Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht und am Institut für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht an der Bucerius Law School; 2017 Promotion; bis 2018 Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; derzeit Mitarbeiter einer Kanzlei in Frankfurt/Main.

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