Staatliche Steuerung durch Nudging im Lichte der Grundrechte

Nudges sollen niemanden zu etwas zwingen und keine ökonomischen Anreize setzen, aber dennoch das Verhalten von Menschen beeinflussen. Sie zielen darauf, häufig subtil, zu besserer Altersvorsorge, zu umweltfreundlicherem Verhalten oder zur Organspende zu bewegen. Dabei machen sie sich zu Nutze, dass Menschen sich nur begrenzt rational verhalten. Franziskus Baer untersucht Nudging zunächst aus einer Steuerungsperspektive als verhaltenswissenschaftlich informiertes Instrument, grenzt es zu anderen Steuerungsinstrumenten ab und identifiziert verschiedene Typen des Nudgings. Anschließend beleuchtet er eine zentrale verfassungsrechtliche Frage, die beim Gebrauch des... alles anzeigen expand_more

Nudges sollen niemanden zu etwas zwingen und keine ökonomischen Anreize setzen, aber dennoch das Verhalten von Menschen beeinflussen. Sie zielen darauf, häufig subtil, zu besserer Altersvorsorge, zu umweltfreundlicherem Verhalten oder zur Organspende zu bewegen. Dabei machen sie sich zu Nutze, dass Menschen sich nur begrenzt rational verhalten. Franziskus Baer untersucht Nudging zunächst aus einer Steuerungsperspektive als verhaltenswissenschaftlich informiertes Instrument, grenzt es zu anderen Steuerungsinstrumenten ab und identifiziert verschiedene Typen des Nudgings. Anschließend beleuchtet er eine zentrale verfassungsrechtliche Frage, die beim Gebrauch des Nudgings durch den Staat aufkommt: Wie verhält es sich zu den Grundrechten des Grundgesetzes? Schützen diese menschliches Entscheiden so umfassend, dass bereits ein Beeinflussen der Willensbildung in Grundrechte eingreifen kann? Insbesondere der Eingriffsbegriff muss geschärft werden, um Nudges, die das selbstbestimmte Entscheiden beeinträchtigen, als Eingriff zu erfassen und von solchen Nudges unterscheiden zu können, die eine freie Wahl lassen.

Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Staats-, Verwaltungs- und Steuerrecht der Freien Universität Berlin; 2021 Promotion (FU Berlin); Rechtsreferendariat am Kammergericht; Referent im Bundesministerium der Justiz.

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