Strafbare Korruption bei Kooperationen mit den Gesundheitshandwerken

Die Voraussetzungen einer Strafbarkeit nach § 299a StGB bei einer Zusammenarbeit von Ärzten bzw. Zahnärzten mit Hörgeräteakustikern, Optikern sowie Orthopädie- und Zahntechnikern

Zur Versorgung von Patienten arbeiten Ärzte und Zahnärzte mit Gesundheitshandwerkern zusammen. Je nach Ausgestaltung der Kooperation kann diese eine Korruption i. S. d. §§ 299a ff. StGB beinhalten. Die für die strafrechtliche Prüfung relevanten Eigenheiten einer Versorgung mit Hörgeräten, Sehhilfen sowie Orthopädie- und Zahntechnik werden betrachtet und hieraus resultierende strafrechtliche Probleme diskutiert. Bereits aus der Praxis geläufige Konstellationen wie Unternehmensbeteiligungen oder die Gewährung von Preisnachlässen werden mit Blick auf die strafrechtliche Regelung des § 299a StGB behandelt.
Weiterführende Links zu "Strafbare Korruption bei Kooperationen mit den Gesundheitshandwerken"

Versandkostenfreie Lieferung! (eBook-Download)

Als Sofort-Download verfügbar

eBook
138,00 €

  • SW9783748925743458270

Ein Blick ins Buch

Book2Look-Leseprobe

Andere kauften auch

Andere sahen sich auch an

info