EMS

Managementsysteme helfen Energie und Steuern sparen

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Ausnahmen im Energie- und Stromsteuergesetz (Ökosteuer) bis Ende 2022 zu verlängern. Im Gegenzug müssen Unternehmen Vorgaben zur Energieeffizienz erfüllen und ein Energiemanagementsystem (EMS) einführen. Der sogenannte Spitzenausgleich bei den Steuern auf Strom und fossile Brennstoffe soll Belastungen aus Rentenbeiträgen abfedern. Er war im Jahr 1999 mit der Ökosteuerreform eingeführt worden. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Ausnahmen im Energie- und Stromsteuergesetz (Ökosteuer) bis Ende 2022 zu verlängern. Im Gegenzug müssen Unternehmen Vorgaben zur Energieeffizienz... alles anzeigen expand_more

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Ausnahmen im Energie- und Stromsteuergesetz (Ökosteuer) bis Ende 2022 zu verlängern. Im Gegenzug müssen Unternehmen Vorgaben zur Energieeffizienz erfüllen und ein Energiemanagementsystem (EMS) einführen. Der sogenannte Spitzenausgleich bei den Steuern auf Strom und fossile Brennstoffe soll Belastungen aus Rentenbeiträgen abfedern. Er war im Jahr 1999 mit der Ökosteuerreform eingeführt worden.



Die Bundesregierung hat beschlossen, die Ausnahmen im Energie- und Stromsteuergesetz (Ökosteuer) bis Ende 2022 zu verlängern. Im Gegenzug müssen Unternehmen Vorgaben zur Energieeffizienz erfüllen und ein Energiemanagementsystem (EMS) einführen. Der sogenannte Spitzenausgleich bei den Steuern auf Strom und fossile Brennstoffe soll Belastungen ...

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