EMS
Managementsysteme helfen Energie und Steuern sparen
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Ausnahmen im Energie- und Stromsteuergesetz (Ökosteuer) bis Ende 2022 zu verlängern. Im Gegenzug müssen Unternehmen Vorgaben zur Energieeffizienz erfüllen und ein Energiemanagementsystem (EMS) einführen. Der sogenannte Spitzenausgleich bei den Steuern auf Strom und fossile Brennstoffe soll Belastungen aus Rentenbeiträgen abfedern. Er war im Jahr 1999 mit der Ökosteuerreform eingeführt worden.
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Ausnahmen im Energie- und Stromsteuergesetz (Ökosteuer) bis Ende 2022 zu verlängern. Im Gegenzug müssen Unternehmen Vorgaben zur Energieeffizienz erfüllen und ein Energiemanagementsystem (EMS) einführen. Der sogenannte Spitzenausgleich bei den Steuern auf Strom und fossile Brennstoffe soll Belastungen ...
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- Artikel-Nr.: SW9783737915359
- Artikelnummer SW9783737915359
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Autor
Manuel Berkel
- Verlag GBI-Genios Verlag
- Seitenzahl 8
- Veröffentlichung 25.09.2012
- ISBN 9783737915359
- Verlag GBI-Genios Verlag