Rückverfolgbarkeit (EU-Verordnung 178/2002)
Ab spätestens 1. Januar 2005 muss die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln über alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sichergestellt werden. Jeder Betrieb, der mit der Lebens- oder Futtermittelherstellung beschäftigt ist, muss Systeme schaffen, mit denen jederzeit festgestellt werden kann, von wem ein Stoff kommt oder wohin ein Produkt geliefert wurde. Ob die EU-Verordnung zur Rückverfolgbarkeit ein chargenbezogenes System verlangt ist umstritten. Ein Tracking-System auf Chargenbasis kann aus wirtschaftlichen Gründen durchaus von Vorteil sein, da Rückrufaktionen zielgenau und spezifiziert durchgeführt werden können. Auch in anderen Branchen sind Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit durch Tracking- und Tracing-Systeme geplant.
Ab spätestens 1. Januar 2005 muss die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln über alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sichergestellt werden. Jeder Betrieb, der mit der Lebens- oder Futtermittelherstellung beschäftigt ist, muss Systeme schaffen, mit denen jederzeit festgestellt werden kann, von wem ein Stoff kommt ...
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- Artikel-Nr.: SW9783737910279
- Artikelnummer SW9783737910279
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Autor
I. Zeilhofer-Ficker
- Verlag GBI-Genios Verlag
- Seitenzahl 11
- Veröffentlichung 27.10.2003
- ISBN 9783737910279
- Verlag GBI-Genios Verlag