Rechnungslegung von Krankenhäusern - eine Gegenüberstellung von HGB / KHBV und IFRS

Inhaltsangabe:Einleitung: Das zum Stichtag 01.01.1993 reformierte Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) hat zu grundlegenden Veränderungen in der Bewertung von Dienstleistungen der Krankenhäuser geführt. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie als Wirtschaftsunternehmen, denen wie jeder gewinn-maximierenden Organisationsform eine betriebswirtschaftliche Unternehmensstrategie gegenüber den anderen Marktanbietern zu Grunde liegt. Im Kern besagt die Reform, dass das zuvor geltende Selbstkostendeckungsprinzip und damit die volle Übernahme der Kosten eines Krankenhauses, aufgehoben wurde. Diese Kosten betreffen die Pflegesätze einschließlich operativer... alles anzeigen expand_more

Inhaltsangabe:Einleitung:

Das zum Stichtag 01.01.1993 reformierte Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) hat zu grundlegenden Veränderungen in der Bewertung von Dienstleistungen der Krankenhäuser geführt. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie als Wirtschaftsunternehmen, denen wie jeder gewinn-maximierenden Organisationsform eine betriebswirtschaftliche Unternehmensstrategie gegenüber den anderen Marktanbietern zu Grunde liegt. Im Kern besagt die Reform, dass das zuvor geltende Selbstkostendeckungsprinzip und damit die volle Übernahme der Kosten eines Krankenhauses, aufgehoben wurde. Diese Kosten betreffen die Pflegesätze einschließlich operativer Leistungen für jeden Patienten, die von den Krankenversicherungen bzw. Pflegeversicherungen bis dato vollständig übernommen wurden. Weitere Kosten wie Investitionen in medizinische Geräte und Gebäude werden weiterhin, bei Erfüllung der gesetzlich geforderten Bedingungen, vom jeweiligen Bundesland erstattet. Die sogenannte Duale Finanzierung, bildet die Besonderheit im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtung von deutschen Krankenhäusern. Den Ausstieg aus der Selbstkostendeckung, charakterisiert unter anderem Paragraph 17 Abs. 1 KHG: ‘Die Pflegesätze und die Vergütung für vor- und nachstationäre Behandlung nach Paragraph 115 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind für alle Benutzer des Krankenhauses einheitlich zu berechnen. Die Pflegesätze sind im Voraus zu bemessen. Bei der Ermittlung der Pflegesätze ist der Grundsatz der Beitragssatzstabilität (Paragraph71 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) nach Maßgabe dieses Gesetzes und des Krankenhausentgeltgesetzes zu beachten. Überschüsse verbleiben dem Krankenhaus; Verluste sind vom Krankenhaus zu tragen.’

Das Krankenhäuser Gewinne aber auch Verluste erwirtschaften können, unterscheidet deren Anforderungsprofil an die interne und externe Rechnungslegung kaum von dem eines mittelständischen Unternehmens. Im Rahmen dieser Entwicklung, die Teil weiterer Reformen im deutschen Gesundheitswesen ist, sind an die Unternehmensleitung und vor allem die Rechnungslegung von Krankenhäusern erhöhte Anforderungen zu stellen. Dies bedeutet auch, dass Krankenhäuser sich zunehmend in einem Wettbewerbsumfeld um Patienten, Mitarbeiter und finanzielle Ressourcen (beispielsweise Darlehen/ Kredite) befinden. Aussagefähige Informationen zur wirtschaftlichen Lage eines Krankenhauses sind somit nicht nur für den internen Bereich wichtig, sondern auch für Anteilseigner, Gläubiger, […]

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