Auswirkungen von Heimerziehung auf Schulverläufe

Vergleich zweier Konzepte zur Heimerziehung nach § 34 SGB VIII

Inhaltsangabe:Einleitung: Vorwort: Durch die mehrjährige Tätigkeit als Betreuerin in verschiedenen Wohngruppen in Hamburg, konnte ich einige Erfahrungen in der Praxis der Heimerziehung nach § 34 Sozialgesetzbuch VIII sammeln. Eine grundlegende Aufgabe der Heimerziehung ist die Unterstützung der Jugendlichen im Bereich der Ausbildung und der Beschäftigung. So habe ich dort, wo ich tätig war, auch praktisch erlebt, dass der regelmäßige Schulbesuch und möglichst gute Ergebnisse in der Schule und Ausbildung ein ständiges Thema im Wohngruppen- Geschehen sind – unter den Kindern und Jugendlichen ebenso wie unter den Betreuern.... alles anzeigen expand_more

Inhaltsangabe:Einleitung:

Vorwort:

Durch die mehrjährige Tätigkeit als Betreuerin in verschiedenen Wohngruppen in Hamburg, konnte ich einige Erfahrungen in der Praxis der Heimerziehung nach § 34 Sozialgesetzbuch VIII sammeln.

Eine grundlegende Aufgabe der Heimerziehung ist die Unterstützung der Jugendlichen im Bereich der Ausbildung und der Beschäftigung. So habe ich dort, wo ich tätig war, auch praktisch erlebt, dass der regelmäßige Schulbesuch und möglichst gute Ergebnisse in der Schule und Ausbildung ein ständiges Thema im Wohngruppen- Geschehen sind – unter den Kindern und Jugendlichen ebenso wie unter den Betreuern. Es ist nicht nur ein herausragendes, sondern zugleich ein brisantes, auch konfliktgeladenes Thema.

Betreuer, die sich der Bedeutung ihrer diesbezüglichen Aufgabe für das Individuum und die Gesellschaft durchaus bewusst sind, stehen dabei zusätzlich unter Erfolgszwang, da sie mit Erwartungen, Hoffnungen oder sogar Forderungen der Öffentlichkeit direkt konfrontiert sind. Z. B. wird seitens einiger Schulen und Lehrer dadurch Druck ausgeübt, dass sie Schüler wegen Fehlverhaltens – mitunter für mehrere Tage – vom Unterricht suspendieren und in die Obhut der Betreuer zurückschicken. Das geschieht unter Berufung auf das Hamburger Schulgesetz und manchmal auch mit dem Hinweis an die Betreuer, es sei ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich die Kinder in der Schule anständig benehmen.

Aber auch andere Personen, die von der Aufnahme des Jugendlichen in die Heimerziehung Kenntnis erhalten haben – manche Eltern, auch aus der Elternschaft der Schule, Bewohner des Wohngebietes und sogar manche Mitarbeiter der Jugendämter – erwarten nun ‘wahre Wunder’, so sehr dies einerseits auch verständlich erscheint.

Schon wenn Jugendämter den Eltern Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII gewähren und mit ihnen die Heimerziehung des Kindes vereinbaren, spielt bei der Entscheidung die schulische Entwicklung des Kindes eine große Rolle. Schulprobleme und Leistungsversagen alleine rechtfertigen zwar keine Heimerziehung, das Wohl des Kindes in der Gesamtheit ist der Maßstab, an dem gemessen wird. Allerdings kommt die schulische Situation dabei sehr schnell in den Blickpunkt, denn hier werden Fehlentwicklungen besonders augenscheinlich, obgleich die eigentlichen Ursachen in der Regel woanders liegen. Es liegt nahe, dass auch in der Hilfeplanung und bei der Bewertung des Erreichten in den Hilfeplangesprächen die Schulproblematik eine unverändert große Rolle […]

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