De iustitia. Über die Gerechtigkeit. Teil III

Zu den klassischen Vorstellungen von Gerechtigkeit zählt die Gleichwertigkeit von Nehmen und Geben - die Tauschgerechtigkeit. Sie fehlt, wenn die berechtigte Erwartung einseitig geschmälert wird. Augustinus lehrte, dass die Vergebung einer Sünde zunächst die Wiedergutmachung verlange. Dieser Satz ist ins kanonische Recht eingegangen und wird auch von Thomas von Aquin zitiert. Hier ist der Ansatzpunkt für den Traktat >De restitutioneSumma theologiaeDe restitutione
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