Das Kammergericht König/Kaiser Friedrichs III. (1442–1493)

Das Königliche Kammergericht des 15. Jahrhunderts steht zwischen dem traditionellen mittelalterlichen Reichshofgericht und dem gelehrten Reichskammergericht der frühen Neuzeit. Die Verknüpfung verschiedener Quellengruppen macht es möglich, sehr zentrale Fragen wenigstens annäherungsweise für die Zeit Kaiser Friedrichs III. zu beantworten: In welchem Ausmaß handelte es sich um eine ausdifferenzierte Behörde? Welche Funktionsträger waren am Kammergericht beteiligt? In welchem Verhältnis standen die rechtsgewohnheitliche Dinggenossenschaft zur gelehrten Rechtsanwendung? Wie hoch war der Geschäftsanfall, wie sahen die Entscheidungen... alles anzeigen expand_more

Das Königliche Kammergericht des 15. Jahrhunderts steht zwischen dem traditionellen mittelalterlichen Reichshofgericht und dem gelehrten Reichskammergericht der frühen Neuzeit. Die Verknüpfung verschiedener Quellengruppen macht es möglich, sehr zentrale Fragen wenigstens annäherungsweise für die Zeit Kaiser Friedrichs III. zu beantworten: In welchem Ausmaß handelte es sich um eine ausdifferenzierte Behörde? Welche Funktionsträger waren am Kammergericht beteiligt? In welchem Verhältnis standen die rechtsgewohnheitliche Dinggenossenschaft zur gelehrten Rechtsanwendung? Wie hoch war der Geschäftsanfall, wie sahen die Entscheidungen aus? Mit seiner jahrzehntelangen Forschungserfahrung gelingt es Bernhard Diestelkamp, viele dieser Punkte zu klären und Ansatzpunkte für künftige Vertiefungen anzudeuten.



Bernhard Diestelkamp † war Professor em. für Rechtsgeschichte an der Universität Frankfurt a. M.

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