Zweckverbandsrecht im Freistaat Sachsen

Am Beispiel der Abwasserzweckverbände und im Lichte der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts

Zweckverbände gibt es bundesweit und auch in Sachsen haben sie sich zur Bündelung kommunaler Aufgaben und Kompetenz seit der Wiedervereinigung bewährt. Besonders in Sachsen stehen sie unter ständiger Beobachtung. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat sich ihrer mit besonderer Intensität angenommen. Kaum ein Jahr geht ins Land, ohne dass das OVG in Bautzen einem sächsischen Zweckverband attestiert, dass er rechtlich nicht existiert. Sowohl das Verfahren der Gründung als auch die Ausgestaltung der Verbandssatzungen beschäftigen die sächsischen Verwaltungsgerichte in einer Weise und in einem Umfang wie kaum sonst in einem... alles anzeigen expand_more

Zweckverbände gibt es bundesweit und auch in Sachsen haben sie sich zur Bündelung kommunaler Aufgaben und Kompetenz seit der Wiedervereinigung bewährt. Besonders in Sachsen stehen sie unter ständiger Beobachtung. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat sich ihrer mit besonderer Intensität angenommen. Kaum ein Jahr geht ins Land, ohne dass das OVG in Bautzen einem sächsischen Zweckverband attestiert, dass er rechtlich nicht existiert. Sowohl das Verfahren der Gründung als auch die Ausgestaltung der Verbandssatzungen beschäftigen die sächsischen Verwaltungsgerichte in einer Weise und in einem Umfang wie kaum sonst in einem Rechtsgebiet. Dabei ist die Rechtsprechung auch über zwanzig Jahre nach der 'Wende' noch immer nicht einheitlich, nicht vorhersehbar und auch nicht gefestigt. Nur wenige Bereiche des Zweckverbandsrechts können rechtlich als ausgeurteilt bezeichnet werden. Dies bedeutet auf der einen Seite noch immer eine gravierende Unsicherheit auf Seiten der im Zweckverbandsrecht Tätigen, auf der anderen Seite bietet sich ein kreatives Feld sowohl für die Rechtsberatung als auch die Rechtsprechung zu Auslegungen und rechtlichen Varianten.°°Das Buch fasst erstmals die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Zweckverbandsrecht zusammen, fügt die daraus entstehenden Mosaiksteinchen aneinander und ergänzt die Lücken mittels eigener Ansätze. So ergibt sich ein Überblick über das gesamte Recht der Zweckverbände in Sachsen. Dabei wird auch auf Rechtsprechung aus anderen Bundesländern zurückgegriffen. Die Arbeit entstammt der Praxis und richtet sich an sie. Sie soll vor allem denjenigen, die in Zweckverbänden tätig sind, eine Stütze sein und aufzeigen, welcher Rahmen und welche Grenzen rechtlich bestehen. Ergänzend bietet die Arbeit eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Zweckverbände ein verfassungsrechtliches Selbstverwaltungsrecht haben.

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