Völkerrechtliche Verantwortlichkeit bei Teilnahmen an 'Peace-keeping'-Missionen der vereinten Nation

Die Untersuchung geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang die an einer Friedensmission beteiligten Völkerrechtssubjekte völkerrechtlich verpflichtet sind, die Unrechtsfolgen wiedergutzumachen, welche die von ihnen verwendeten Soldaten an fremden Rechtsgütern verursacht haben. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der sich seit dem Ende des Ost-West-Gegensatzes abzeichnende Wandel vom internationalen bewaffneten Konflikt zum Bürgerkrieg nicht ohne Auswirkungen auf das Mandat und die Struktur von Friedensmissionen geblieben ist. Stellte die Staatengemeinschaft den Vereinten Nationen in früherer Zeit nationale Kontingente zur Verfügung, um ein... alles anzeigen expand_more

Die Untersuchung geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang die an einer Friedensmission beteiligten Völkerrechtssubjekte völkerrechtlich verpflichtet sind, die Unrechtsfolgen wiedergutzumachen, welche die von ihnen verwendeten Soldaten an fremden Rechtsgütern verursacht haben. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der sich seit dem Ende des Ost-West-Gegensatzes abzeichnende Wandel vom internationalen bewaffneten Konflikt zum Bürgerkrieg nicht ohne Auswirkungen auf das Mandat und die Struktur von Friedensmissionen geblieben ist. Stellte die Staatengemeinschaft den Vereinten Nationen in früherer Zeit nationale Kontingente zur Verfügung, um ein friedenssicherndes Mandat des Sicherheitsrates im Einvernehmen aller Konfliktparteien unter Führung der Vereinten Nationen durchzuführen, werden heute die Staaten zunehmend vom Sicherheitsrat für einen friedenssichernden Auftrag autorisiert, ohne auf die Führung durch die Vereinten Nationen angewiesen zu sein. Gerade diese neue Form der Streitkräfteverwendung ist mit Blick auf die völkerrechtliche Verantwortlichkeit bislang nicht Gegenstand der wissenschaftlichen Erörterung gewesen. Die Analyse erfolgt unter normativer Bezugnahme auf die empirisch festzustellende Staatenpraxis Deutschlands, der Niederlande und der USA und gelangt zu dem Ergebnis, daß nur das Verhalten eines im Wege der völkerrechtlichen Organleihe aus dem nationalen Hoheitsverband des truppenstellenden Staates ausgegliederten und in die Verfügungsgewalt der Vereinten Nationen eingegliederten Streitkräfteanteiles der Weltorganisation zugerechnet werden kann. Das Buch wendet sich an Praktiker, Wissenschaftler und Studenten auf dem Gebiet der völkerrechtlichen Friedenssicherung, an die mit den entsprechenden Fragen befaßten Politiker und Ministerialbeamte sowie an alle, die sich - etwa in humanitären Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen - mit dieser wichtigen Materie befassen.

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