Verfassungsgerichtsbarkeit in Ungarn und Rumänien

Ein Vergleich der Verfassungsgerichtsbarkeiten zweier osteuropäischer Transformationsstaaten auf ihrem Weg zum konsolidierten Rechtsstaat

Gerade nach einem politischen Systemwechsel spielen Verfassungsgerichte eine besondere Rolle beim Übergang in die Demokratie. Sie dienen sowohl als Garant der Transformation und der Konsolidierung der Demokratie und des Rechtsstaates als auch als Symbol der Wiederherstellung des Glaubens an das Recht.°°Gegenstand dieser vor deutschrechtlichem Hintergrund geschriebenen Untersuchung ist die Verfassungsgerichtsbarkeit in Ungarn und Rumänien, die in derselben politischen Zeit, nämlich in den Jahren nach 1989 entstanden ist. Die beiden osteuropäischen Nachbarstaaten sind jedoch zugleich Transformationsstaaten mit unterschiedlichen Rechtssystemen und... alles anzeigen expand_more

Gerade nach einem politischen Systemwechsel spielen Verfassungsgerichte eine besondere Rolle beim Übergang in die Demokratie. Sie dienen sowohl als Garant der Transformation und der Konsolidierung der Demokratie und des Rechtsstaates als auch als Symbol der Wiederherstellung des Glaubens an das Recht.°°Gegenstand dieser vor deutschrechtlichem Hintergrund geschriebenen Untersuchung ist die Verfassungsgerichtsbarkeit in Ungarn und Rumänien, die in derselben politischen Zeit, nämlich in den Jahren nach 1989 entstanden ist. Die beiden osteuropäischen Nachbarstaaten sind jedoch zugleich Transformationsstaaten mit unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtstraditionen.°°Das ungarische Verfassungsgericht ist das mächtigste Verfassungsgericht, das rumänische dagegen eines der schwächeren Verfassungsgerichte in Mittel- und Osteuropa. Die Untersuchung zeigt, wie die Verfassungsgerichtsbarkeit, das herausragende verfassungsrechtliche Phänomen der letzten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts in Europa, in den Ländern des ehemaligen Ostblocks ihren Niederschlag gefunden hat. Die Errichtung einer Verfassungsgerichtsbarkeit und die Rechtsprechung dieser Verfassungsgerichte ist das Ergebnis von Rechtsvergleichung und Rechtsübernahme. Es ist eine Begegnung mit unterschiedlichen Modellen westeuropäischer Verfassungsgerichtsbarkeiten, die sodann eindrucksvoll weiterentwickelt wurden.

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