Selbstverpflichtungen der Wirtschaft

Selbstverpflichtungen der Wirtschaft werden von der EU-Kommission in Gestalt von Umweltvereinbarungen besonders geschätzt und erlangen im Zuge zunehmender kooperativer Handlungsformen eine immer größere Bedeutung. Das zeigten im letzten Jahr die Vereinbarungen zum Klimaschutz sowie zum Kernkraftausstieg. Aufgrund dieser beiden unterschiedlichen Beispiele stellt sich die Frage der Charakteristika sowie der Einfügung in die Modernisierung des Verwaltungsrechts. Selbstverpflichtungen können staatliches Handeln ersetzen, sind aber zumeist eng mit ihm verschränkt. Zum einen sind sie Ausdruck wirtschaftlicher Freiheit, zum anderen vielfach staatlich... alles anzeigen expand_more

Selbstverpflichtungen der Wirtschaft werden von der EU-Kommission in Gestalt von Umweltvereinbarungen besonders geschätzt und erlangen im Zuge zunehmender kooperativer Handlungsformen eine immer größere Bedeutung. Das zeigten im letzten Jahr die Vereinbarungen zum Klimaschutz sowie zum Kernkraftausstieg. Aufgrund dieser beiden unterschiedlichen Beispiele stellt sich die Frage der Charakteristika sowie der Einfügung in die Modernisierung des Verwaltungsrechts. Selbstverpflichtungen können staatliches Handeln ersetzen, sind aber zumeist eng mit ihm verschränkt. Zum einen sind sie Ausdruck wirtschaftlicher Freiheit, zum anderen vielfach staatlich angestoßen oder erzwungen. In welchem Verhältnis stehen sie daher zur Wirtschaftsordnung nach EG-Vertrag und Grundgesetz, zum Demokratie- und zum Rechtsstaatsprinzip? Walter Frenz untersucht umfassend die positiven Vorgaben und die Grenzen für den Einsatz von Selbstverpflichtungen aus europäischem und nationalem Recht. Er zeigt anhand der einzelnen Abschlußformen Vertrag, Absprache und einseitige Erklärung genauer auf, wie sie zustande kommen, ob der Staat sie auch gegenüber Einzelunternehmen einfordern bzw. umgekehrt keine Normen mehr erlassen kann und inwieweit sich auch nichtbeteiligte Dritte dagegen zu wehren vermögen. Ausführlich benennt er die wettbewerbsrechtlichen Grenzen für das Eingehen auf und die Umsetzung von Selbstverpflichtungen nach EG-Kartellrecht und GWB. Er befürwortet die umfassende steuerliche Anerkennungsfähigkeit von Rückstellungen zur Erfüllung von Selbstverpflichtungen.

Geboren 1965; 1985-90 Studium der Rechtswissenschaften; 1991 Promotion; 1992 zweites jur. Staatsexamen; 1994-96 Wiss. Assistent an der Universität Münster und Professor für deutsches öffentliches Recht an der Universität Nimwegen; seit 1997 Universitätsprofessor für Berg- und Umweltrecht an der RWTH Aachen.

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