Theorie der Grundrechtsdogmatik

Die Grundrechtsdogmatik in Deutschland hat ein Maß an Ausdifferenzierung erreicht, das einer Hypertrophierung nahe kommt und mittlerweile häufig beklagt wird. Vor diesem Hintergrund rekonstruiert Josef Franz Lindner die dogmatischen Strukturen der Grundrechte, um eine Komplexitätsreduktion zu erreichen. Diese Rekonstruktion erfolgt auf drei Ebenen. Zunächst legt der Autor auf der Metaebene die erkenntnistheoretischen und methodologischen Bedingungen grundrechtsdogmatischen Argumentierens offen. Auf dieser methodologischen Basis analysiert er sodann die materielle Grundrechtstheorie des Grundgesetzes. Darunter wird die Gesamtheit der Aussagen verstanden, welche... alles anzeigen expand_more

Die Grundrechtsdogmatik in Deutschland hat ein Maß an Ausdifferenzierung erreicht, das einer Hypertrophierung nahe kommt und mittlerweile häufig beklagt wird. Vor diesem Hintergrund rekonstruiert Josef Franz Lindner die dogmatischen Strukturen der Grundrechte, um eine Komplexitätsreduktion zu erreichen. Diese Rekonstruktion erfolgt auf drei Ebenen. Zunächst legt der Autor auf der Metaebene die erkenntnistheoretischen und methodologischen Bedingungen grundrechtsdogmatischen Argumentierens offen. Auf dieser methodologischen Basis analysiert er sodann die materielle Grundrechtstheorie des Grundgesetzes. Darunter wird die Gesamtheit der Aussagen verstanden, welche die Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes im Hinblick auf die normative Ausgestaltung eines gedachten natürlichen Freiheitszustandes, des 'status libertatis naturalis fictivus', bereithalten. Auf einer dritten Ebene wird schließlich die materielle Grundrechtstheorie des Grundgesetzes für die Anwendung der Grundrechtsnormen auf den konkreten Lebenssachverhalt operationabel gemacht. Zum Zwecke der Komplexitätsreduktion entwirft Josef Franz Lindner ein vereinfachtes Denk- und Argumentationsschema, das für die Lösung jedes Grundrechtsfalls geeignet und ausreichend ist, insbesondere auch für den Problembereich 'Grundrechte und Privatrecht'. Dieses Schema, das sich auch auf andere Grundrechtsordnungen anwenden lässt, besteht aus drei Teilen: einer Interessenanalyse, einer Beeinträchtigungsanalyse sowie einer Reaktionsanalyse. Auf diese Weise kann der Grundrechtsdogmatik insgesamt ein erhebliches Vereinfachungspotenzial erschlossen werden.

ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Augsburg.

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