Grundlagen der Eingruppierung TVöD und TV-L

Das aktuelle und künftige Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst

Rechtssicher eingruppieren Erst ein fehlerfreier Umgang mit den tarifrechtlichen Vorgaben ermöglicht eine korrekte Zuordnung eines Tarifbeschäftigten zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Daher ist es unerlässlich, vor allem die Kernvorschriften der Eingruppierung gem. § 12 TVöD/TV-L zu verstehen und praxisgerecht umzusetzen. Hier setzt dieser Fachratgeber an: Mithilfe von zahlreichen Hinweisen, Grafiken und Beispielen aus der Rechtsprechung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Eingruppierung nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes von Bund, Länder und Kommunen vermittelt. Ausführlich werden dargestellt:... alles anzeigen expand_more

Rechtssicher eingruppieren

Erst ein fehlerfreier Umgang mit den tarifrechtlichen Vorgaben ermöglicht eine korrekte Zuordnung eines Tarifbeschäftigten zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Daher ist es unerlässlich, vor allem die Kernvorschriften der Eingruppierung gem. § 12 TVöD/TV-L zu verstehen und praxisgerecht umzusetzen.

Hier setzt dieser Fachratgeber an: Mithilfe von zahlreichen Hinweisen, Grafiken und Beispielen aus der Rechtsprechung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Eingruppierung nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes von Bund, Länder und Kommunen vermittelt.

Ausführlich werden dargestellt:

  • Grundlagen der Bewertung der Arbeit
  • Basisregeln zur Eingruppierung nach TVöD und TV-L
  • Bildung von Arbeitsvorgängen
  • Feststellung der Zeitanteile der auszuübenden Tätigkeit
  • Hinweise zum Weg zur Eingruppierung
  • Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung


Annett Gamisch, Diplom-Betriebswirtin (BA) für öffentliche Wirtschaft, Schwerpunkt Versorgungswirtschaft; Trainerausbildung; langjährige Erfahrung in der Eingruppierung und Stellenbeschreibung für den öffentlichen und kirchlichen Dienst; Geschäftsführerin des Instituts für PersonalWirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, das den öffentlichen und kirchlichen Dienst schult und personalwirtschaftlich berät.

Thomas Mohr, Ass. jur., Studium der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Öffentliches Recht, Referent für Tarifrecht des Instituts für Personalwirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, Berater in Eingruppierungsfragen und in der Erstellung von Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen für den öffentlichen und kirchlichen Dienst.

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