Baunutzungsverordnung

Kommentar unter besonderer Berücksichtigung des deutschen und gemeinschaftlichen Umweltschutzes

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist das zentrale Regelwerk für die Planung und Nutzung von Grundstücken und Gebäuden in Deutschland. Für alle mit dem Öffentlichen Baurecht Befassten wird auch diese 14. Auflage des Standardkommentars eine unverzichtbare Orientierungshilfe sein. Der Kommentar erläutert ausführlich und verständlich die BauNVO und gibt praxisnahe Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Regelungen. Detaillierte Rechtsprechungsnachweise mit zahlreichen Zitaten und Fundstellenhinweisen und eine umfassende Auswertung - gelegentlich auch kritisch - der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung erleichtern die... alles anzeigen expand_more

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist das zentrale Regelwerk für die Planung und Nutzung von Grundstücken und Gebäuden in Deutschland. Für alle mit dem Öffentlichen Baurecht Befassten wird auch diese 14. Auflage des Standardkommentars eine unverzichtbare Orientierungshilfe sein.



Der Kommentar erläutert ausführlich und verständlich die BauNVO und gibt praxisnahe Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der Regelungen. Detaillierte Rechtsprechungsnachweise mit zahlreichen Zitaten und Fundstellenhinweisen und eine umfassende Auswertung - gelegentlich auch kritisch - der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung erleichtern die vertiefte Recherche.



Die 14. Auflage berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen. Insbesondere die zahlreichen Änderungen der BauNVO durch das Baulandmobilisierungsgesetz vom 14.6.2021 (BGBl. I S. 1802), das die Schaffung von Wohnraum und die Mobilisierung von Bauland fördern soll. Das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 4.1.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6), das insbesondere die Möglichkeiten der Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie in Gebäuden und auf Freiflächen sowie die Förderung von Energieeffizienz und Nachhaltigkeit behandelt, ist ebenso berücksichtigt worden wie das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 3.7.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176).



Wichtiges Anliegen des Kommentars ist seit jeher, neue Erkenntnisse und Erfahrungen besonders zu vertiefen und so wertvolle Hinweise für die erfolgreiche Umsetzung von Bauprojekten zu geben.



Christine Schimpfermann ist Stadtbaurätin der Stadt Regensburg; Rechtsanwalt Dr. Hans Ulrich Stühler war Ltd. Stadtrechtsdirektor der Stadt Reutlingen und Lehrbeauftragter in Konstanz.

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