Angemessene Vorkehrungen als Diskriminierungsdimension im Recht
Menschenrechtliche Forderungen an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Angemessene Vorkehrungen sollen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen unterbinden. Das deutsche Recht kennt diesen Rechtsbegriff nicht, begründet allerdings gesetzliche Pflichten zu deren Schaffung für Menschen mit Behinderung, um ihnen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe im Zeichen von Vielfalt zu ermöglichen. "Angemessene Vorkehrungen" schützen Menschen mit Behinderung, sind darauf aber nicht zu beschränken, sondern erklären auch zureichend die sich aus dem AGG zum Schutz vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Religion oder des Alters ergebenden Handlungspflichten. Der Begriff präzisiert also allgemein die Bedingungen sozialer Teilhabe und begründet dafür einzelne Handlungsgebote. Angemessene Vorkehrungen sind deshalb ein Grundbegriff des allgemeinen Gleichbehandlungsrechts. Dieser sollte daher in § 7 AGG aufgenommen und jedem nach § 1 AGG geschützten Menschen sollte darauf ein Rechtsanspruch zustehen.
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- Artikel-Nr.: SW9783845295565458270
- Artikelnummer SW9783845295565458270
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Autor
Eberhard Eichenhofer
- Wasserzeichen ja
- Verlag Nomos Verlag
- Seitenzahl 84
- Veröffentlichung 21.09.2018
- ISBN 9783845295565
- Barrierefreiheit Aktuell liegen noch keine Informationen vor
- Wasserzeichen ja