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Der Fall Darsow - Ein Justizirrtum?
Der Doppelmord von Babenhausen aus dem Jahr 2020 sorgte bundesweit für Entsetzen und Aufsehen in den Medien.
Anscheinend gab es einen eiskalten Killer, der ein Ehepaar und dessen Tochter regelrecht „auslöschen“ wollte.
Das Ehepaar wurde durch Pistolenschüsse getötet, die Tochter überlebte. Die Polizei lastete die Tat dem Nachbarn der Opfer, einem Familienvater namens Andreas Darsow, an. Als mutmaßliches Motiv unterstellte man ihm das Bestreben, eine langjährige Lärmbelästigung gewaltsam beenden zu wollen. In den Ermittlungen spielten besondere Umstände (etwa der Zugriff auf eine bestimmte Internetseite) eine Rolle.
Es gab keine Tatzeugen, die Tatwaffe wurde nie gefunden und am Tatort wurden keine DNA oder Faserspuren von Darsow gefunden.
In einem sogenannten Indizienprozess wurde er trotzdem zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Da die besondere Schwere der Schuld vom Gericht festgestellt wurde, kam eine vorzeitige Entlassung nicht in Betracht. Andreas Darsow sitzt noch heute in einer Strafanstalt ein.
Die damaligen Ermittlungen der Polizei und das Urteil des Landgerichts Darmstadt waren in der Öffentlichkeit umstritten und sorgten immer wieder für Diskussionen.
Der Kriminalist und Jurist Siegfried Stang hat den hochkomplexen Fall noch einmal aufgegriffen und die Fakten minutiös geprüft. Er kommt dabei zu erstaunlichen neuen Einsichten und Bewertungen, was die etwaige Täterschaft von Andreas Darsow anbelangt.
Vorwort
Teil I – Tatentdeckung/ Die erste Phase der Ermittlungen
Die Entdeckung des Verbrechens
Tatrelevante Örtlichkeiten
Der Tatort im weiteren Sinne
Der Tatort im engeren Sinne
Einzelheiten zur Situation am Tatort im engeren Sinne
Zur Auffindesituation der Leichen
- Klaus Toll
- Petra Toll
Schussverletzungen von Astrid Toll
DNA-Spuren am Tatort
Schaumstoffpartikel?
Erste Maßnahmen
Soko FES36
Obduktion
Suchmaßnahmen
Erste Ermittlungen, Erkenntnisse und Einschätzungen
Nachbarschaftsbefragungen
Schüsse gehört/ Rückschlüsse auf die Tatzeit
- Eheleute Müller
- Bachmann
- Vier Schüsse zur Tatzeit?
- T. Helene
- Oder eine ganz andere Tatzeit?/ Noch am 17.04.2009 Essen an Familie Toll geliefert?
- Tatzeit am 16.04.2009?
- War Toll am 17.04.2009 noch im Edeka-Markt?
- Weitere Gesichtspunkte im Hinblick auf die Tatzeiteingrenzung
Zunächst vermuteter Ablauf der Geschehnisse
Vortatphase/ Observieren/ Ausbaldowern
Das Tatszenario
Astrid Tolls Verhalten nach der Tat
Überlegungen zum Motiv des Täters
Lebenssituation der Familie Toll
Ermittlungsansätze
„Geschäftskontakte“
Spur „Familie“/ War der Mörder möglicherweise ein Verwandter?
Auftragsmord durch das Opfer?/ Erweiterter Suizid?
Ermittlungen in Sachen „osteuropäischer Möbelhandel“
Finanzielle Situation der Familie Toll
Zeugenschaftliche Vernehmung von Andreas Darsow (19.04.2009)
Besichtigung von zwei Mietwohnungen (20.04.2009)
Mobilfunknummer 0174 – 2639736 (20.04.2009)
Auslobung
Einsatz von Diensthunden (20./23.04.2009)/ Einsatz der Bereitschaftspolizei
Funkzellendaten (Ende April 2009)
„Lockvogel“-Methoden/Schaukasten mit Videoüberwachung
Zeugenvernehmung Anja Darsow, 28.04.2009
BKA-Gutachten zu Waffe und Munition (28.04.2009)
Einbruch in Tatortwohnung (29.04.2009)
Abgabe von Vergleichsproben (02.05.2009)
Ein selbstgebauter Schalldämpfer?/Internetseite www.silencer.ch (04.05.2009)
Erste Befragung Astrids (05.05.2009)
Einsatz Fährtensuchhund (08.05.2009)
Überbringung der Todesnachricht an Astrid Toll (15.05.2025)
Tatverdacht gegen Daniel Schmitt (ab 09.05.2009)
Was hatte Daniel Schmitt mit dem Einbruch in die Tatortwohnung zu tun?
Beschuldigtenvernehmung Daniel Schmitt
Verfahrenseinstellungen
Untersuchung der mutmaßlichen Schaumablagerungen vom Tatort durch BASF Ludwigshafen
Lockvogel-“Sonderinternetseite“ der Polizei Darmstadt
Schussschalluntersuchung (03.06.2009)
Anruf aus Moskau oder Kasachstan?
Ein „neuer“ Beschuldigter?
Erneute Anhörung von Astrid Toll
Zugriff auf Schalldämpfer-Internetseite – aus Babenhausen!
Beschluss gemäß § 100g StPO/Internetseite www.joniskeit-1.de
TKÜ-Maßnahmen gegen Andreas und Anja Darsow
Waffenbesitzkarteninhaber
„Verdächtige“ Äußerungen in den TKÜ-Protokollen? (02.07./07.07.2009)
Einsatz von Man-Trailer-Hunden (06./07.07.2009)
„Lauschangriff“ auf die Wohnung der Familie Darsow (10.07.2009)
Schmauchspuren im Auto der Darsows?/“Lauschangriff“/Geplante Vorgehensweise
Durchsuchung bei der Fa. Aumann (15.07.2009)
Informationsbeschaffung
Im Urlaub/“Verdunkelungsgefahr“?
Durchsuchung „mit Ansage“! (15.07.2009)
Weitere Anmerkungen zur Durchsuchung
Sicherstellung von Laptops (21.07.2009)
Auswertung der Festplatten/Mehrere Auswertungsberichte
Auswertungsbericht vom 21.07.2009
- Darstellung der Gegebenheiten
- Ausschlussverfahren
- Direkte und indirekte Suche
- User Agent
- „Untersuchungsergebnis“
Auswertungsbericht (Ergänzung) vom 22.07.2009
Vorzeitige Rückkehr aus dem Urlaub (21.07.2009)
TKÜ-Auswertung zum Telefonat vom 21.07.2009
Festnahme Andreas Darsow (23.07.2009)
Beschuldigtenvernehmung Andreas Darsow (23.07.2009)
Unterschrift verweigert
War Darsow zufällig auf der Internetseite silencer.ch?
Darsows unwahre Äußerungen
Eine Ausrede?
Die „DNA-Garantie“
Notizen zu Angaben bei der Polizei
„Bauschaum“ irrelevant?
Vernehmung Anja Darsow (23.07.2009)
Rückfahrt von Neubrandenburg
Doch keine Ausrede?
Durchsuchung bei Darsow (23.07.2009)
Darsow muss wieder freigelassen werden!
Gespräch nach Freilassung (23.09.2009)
Anruf von Dieter Aumann bei der Polizei (24.07.2009)
Eindrucksvermerk
Teil II – Die zweite Phase der Ermittlungen
Untersuchung der „Schaumflocken“ bei BASF
Darsows Erkundigungen nach einem Rechtsanwalt
Darsow in den Augen anderer
Eine weitere Befragung von Astrid Toll
Schmauchspuren an Schaumpartikeln
Untersuchung von Asservaten auf Schmauchspuren
Ersuchen um Fallanalyse
Erneute Auswertung der gespiegelten Festplatten! (13.08. – 28.08.2009)
Untersuchung T-Shirt und Handtuch
Zeugenschaftliche Vernehmung von Marc Kirchner
BKA-Fallanalyse
Handelte es sich bei den „Schaumflocken“ um ein Produkt der Marke „Energy“?
Ermittlungen i. S. „Rocker“
Tanja Clos und ein anonymes Schreiben
Beförderung (ca. Ende Oktober 2009)
Befragung Hella Weber
BASF-Gutachten i. S. Untersuchung des mutmaßlichen Bauschaums (27.11.2009)
Die Sache mit „Bekim“/Zwei bedrohliche Männer? – Wurde Klaus Toll bedroht?
Das Ende einer Spur?
Russen und ein Kasache …!
Möbelhändler aus Armenien
Gutachten der Fa. Alste (22.02.2010)
„Jahrestag“!
Ermittlungsbericht – Man zieht einen Schlussstrich! (ab 21.04.2010)
Haftbefehl (05.05.2010) und zweite Festnahme (11.05.2010)
Schmauchspuren an Bundeswehrhose u. a. (06.05.2010)
Verschickung von Untersuchungsgegenständen an das BKA Wiesbaden
Untersuchung von Uhren/Pulsmesser auf Schussrückstände
Gutachten des HLKA (15.07.2010)
Blutspurengutachten
Nachforschungen bei der Bundeswehr (10.09.2010)
Das Gutachten des BKA liegt vor! (19.10.2010)
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft (25.10.2010)
Zwei BKA-Gutachten/ Schaumflocken vom Tatort und Faservergleichsuntersuchungen (25.11.2010)
Anruf bei der Staatsanwaltschaft! (08.04.2011)
Beschusstest Pistole (Mai 2011)
Beschusstest Panzerfaust (10.06.2011)
Ein „digitales Nachspiel“
Gerichtsmedizinische Todeszeitbestimmung
Der Prozess
Teil III – Das Urteil/Die Urteilsbegründung mit Anmerkungen
Das Urteil
Allgemeine Auffälligkeiten: Umfang/Teilweise romanhafte Schilderungen
Teile „I.“ und „II.“ der Urteilsbegründung
Lebenslauf/Erste Kontakte
Der Ablauf der Geschehnisse aus Sicht des Gerichts
Die Entstehung des Problems
Zugriff auf Internetseite silencer.ch/Ausdrucken einer Bauanleitung
Abwesenheit der Ehefrau
„Zweifel“?
Endgültiger Entschluss zum Mord/ Vorbereitungshandlungen
Tatausführung
Nach der Tat
Ermittlungen und Maßnahmen
Die für die Verurteilung maßgeblichen Gesichtspunkte
Die Schüsse des Täters/Besonderheit der Tatmunition
Tatzeitbestimmung mit Fragezeichen
Besondere Kenntnisse des Täters erforderlich?
Abkleben des Bewegungsmelders durch Darsow?
Schaumpartikel
Herunterfallender Schalldämpfer?/Erst weniger, dann doch mehr?
Zugriff auf die Internetseite www.silencer.ch
User-Agent-String
Hat Darsow den Zugriff nicht selbst durchgeführt?
Die Rolle des Systemadministrators Koch aus Sicht der Kammer
Warum muss Darsow aus Sicht des Gerichts den Zugriff durchgeführt haben?
Das Telefonat mit dem Geschäftsführer
Die Äußerung zum Miss-Marple-Film
20 Jahre Knast?
Darsow und Schusswaffen
Schmauchpartikel
Tatgelegenheit?
Mutmaßliches Motiv
Das angebliche „Lärm-Inferno“
Nachtatverhalten
- Manipulation am PC?
- Vorgeschobene Offenheit und Kooperationsbereitschaft?
- Wusste Darsow, dass es bei der Durchsuchung um einen Internetzugriff ging?
- „Relativierungen“ als Indiz für Täterschaft?
- Wer oft Ohrstöpsel trägt, der trägt sie immer?
- War Darsow im Haus der Familie Toll?
- Wer sich Notizen macht, kommt in Verdacht?
- Warum fühlte Darsow sich als Beschuldigter?
- Vorsorgliche Anfrage eines „Mörders“ bei einer Rechtsversicherung?
- Übermäßiges Interesse an den Ermittlungen?
„Kein anderer Täter“?
- „Hells Angels“
- Ein „zusätzliches Risiko“?
- „Hells Angels“ basteln sich keinen Schalldämpfer?
- Andere vom Gericht erwähnte Ermittlungsansätze
- Ein wichtiger Hinweis?
- Bedrohungen und „Bekim“?
- Beauftragter Selbstmord oder erweiterter Suizid?
- Anonymer Brief
- Angaben von Astrid Toll
- Raubmord?
- Ermittlungen gegen Daniel Schmitt
- Ermittlungen gegen Raffael Lopez
- Hatten die Einbrecher mit den Morden zu tun?
- Familienkreis von Klaus Toll
- Keine DNA-Spuren von Darsow am Tatort
- Keine Faserspuren von Darsow am Tatort
- Keine Bauschaumpartikel in der Bundeswehrhose
- Abhörmaßnahmen gegen Darsow erfolglos
- Spürhunde „erfolglos“
Welchen Eindruck machte Darsow auf das Gericht?
Was wurde aus Astrid Toll?
Zusammenfassende, kritische Betrachtung der Urteilsbegründung
Was nicht in der Urteilsbegründung steht …
Motiv: Muss der Zugriff auf die Internetseite silencer.ch einen Bezug zu den Morden haben?
„Beschaffungsfragen“, Schusstests und fehlende Tatwaffe
Keine Ermittlungen i. S. Bauschaum bei der Firma Aumann?
Mutmaßliche Äußerung von Maik Kruse
Gab es Bezüge zum ungeklärten Mord an Silke Schroth?
Kasachstan-Connection?
Russen in Babenhausen?
Der „Share-Ordner“ der Polizei
Eine „Reinigungsaktion“?
Teil IV – Nach der Verurteilung
Gründung des Vereins „Monte Christo“ (Oktober 2011)/Schreiben an Bundespräsident/Darsow-Homepage
Petition an den Hessischen Landtag (20.02.2013)
Gutachten Cachée (17.07.2017)
Zweites Gutachten Cachée (30.04.2018)
Gutachten Winkelsdorf (04.05.2018)
Wiederaufnahmeverfahren (11.05.2018)
Sofortige Beschwerde/Verfassungsbeschwerde
Patrick Koch vor Gericht (16.11.2021)
Forensisch-psychiatrische Untersuchung/Gutachten (2021)
Gutachten vom 24.03.2022
Zivilrechtliches Verfahren/Kampf um eine neue Beweisaufnahme (09.03.- 30.03.2022)
Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (06.12.2023)
BGH-Entscheidung über Beschwerde
Patrick Koch muss sich noch einmal vor Gericht verantworten (05.03.2024)
Teil V - Ausblick und Zusammenfassung
Ausblick
Resümee
Anhang
Häufig vorkommende Abkürzungen
Bibliographie (Auswahl)
Namensregister wichtiger Personen (Auswahl)
Russen in Babenhausen?
Der Leser kennt bereits die Ermittlungen, die mit Spuren zu tun hatten, welche möglicherweise ebenfalls in Richtung Osten hätten führen können. Es geht um die Nachforschungen der Polizei, in denen ein Viktor Pawlow, der angeblich „Geschäfte aller Art“ machte (angeblich selbstverständlich keine illegalen) und seine angebliche Mitarbeiterin Tatjana Uhlig eine Rolle spielten.
Ein „großer“ BMW war einer Zeugin am 18.04.2009 in der Friedrich-Ebert-Straße aufgefallen.
Daraufhin waren die beiden Personen ermittelt worden und Tatjana Uhlig hatte eine etwas seltsame Erklärung dafür, dass sie in der Friedrich-Ebert-Straße-Straße war: Angeblich nur deshalb, um zu wenden. Merkwürdig, dass ein einfacher Wendevorgang der Zeugin auffiel. Auch sonst wären Uhligs Erklärungen es wert gewesen, sie näher zu hinterfragen.
Der „Share-Ordner“ der Polizei
Es erhebt sich die Frage, ob die Staatsanwaltschaft und das Gericht über alle polizeilichen Unterlagen verfügten, die zur Wahrheitsfindung von Belang waren. Die Ermittler der Soko FES36 haben eine Ermittlungsakte geführt, die sogenannte „Hauptakte“. Daneben gab es mehrere Sonderbände für spezielle Ermittlungskomplexe, etwa für die TKÜ-Maßnahmen u. a.
Es wurde seitens der Soko darüber hinaus ein sogenannter „Share-Ordner“ genutzt. Schon der Name sagt, dass es sich dabei um einen Datei-Ordner handelte, in den Dokumente bzw. Dateien zu „Spuren“, also zu Ermittlungsansätzen, eingestellt wurden, so dass Mitglieder der Soko schnell und unmittelbar darauf zugreifen und sich informieren konnten. Es dürfte sich um polizeiinterne Erkenntnisse gehandelt haben. Die Frage ist nun, ob man alle „Spuren“ bzw. Daten aus dem Share-Ordner (etwa auch solche, die man nur kurz verfolgt, dann aber als nicht Erfolg versprechend hat fallenlassen) der Staatsanwaltschaft bzw. der Justiz übermittelt hat.
Polizeiinterne Ordner werden normalerweise nicht „mitgeliefert“.
Deshalb könnten Hauptakte und Sonderbände möglicherweise nicht vollständig wiedergeben, welche Ermittlungsschritte die Soko FES36 gemacht bzw. welche „Spuren“ sie verfolgt oder aufgegeben hat.
Es gibt da also eventuell polizeiinterne Dateien, welche die Staatsanwaltschaft, die Verteidiger und die Gerichte möglicherweise nicht kennen. Grundsätzlich ist die Polizei aber gehalten, der Staatsanwaltschaft alles zur Prüfung vorzulegen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob das Führen des Share-Ordners beim Landesdatenschutzbeauftragten angemeldet war, ob die Dateien gelöscht oder ob sie noch vorhanden sind.
Außerdem gilt der Grundsatz der Aktenwahrheit und Aktenvollständigkeit. Dieser Grundsatz ist vor allem für Fälle herangezogen worden, in denen Ermittlungsrichter Entscheidungen zu strafprozessualen Maßnahmen prüfen mussten. Es dürfte sich aber um einen Grundsatz handeln, der sich allgemein auf vom Gericht zu treffende strafprozessuale Entscheidungen bezieht:
Um eine ordnungsgemäße Prüfung durch den Richter (bzw. das Gericht) sicherzustellen, ist es erforderlich, dass die Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft/Polizei) die Einhaltung des Grundsatzes der Aktenwahrheit und der Aktenvollständigkeit gewährleisten. Dieser Grundsatz muss dabei nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sein, denn dieses Prinzip folgt bereits aus der Bindung der Verwaltung (und der Justiz) an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) und der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Pflicht zur Objektivität. (Vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Zweiten Senats vom 06.06.1983, 2 BvR 244/83; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014, 1 S 1352/13)
Aus den Akten muss sich ergeben, welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt worden sind und welchen Erfolg sie gehabt haben. Und die dem Gericht vorgelegten Akten müssen vollständig sein.
Dies erscheint im vorliegenden Fall fraglich. Möglicherweise wusste das Gericht gar nicht von diesem Share-Ordner, was erklären würde, dass er im Urteil nicht erwähnt wird.
Eine „Reinigungsaktion“?
Teilweise wird im Internet (https://de.wikipedia.org/wiki/Doppelmord_von_Babenhausen) behauptet, dass das Gericht als wichtiges belastendes Indiz Folgendes gewertet hätte:
„Keller und Garage der Darsows wurden nach Spuren auf Bauschaum u. a. untersucht, dabei stellte sich heraus, dass beide Räume akribisch bis ins Detail gereinigt worden waren, was die Darsows auch einräumten.“ Dazu finden sich in der Urteilsbegründung jedoch keinerlei Anhaltspunkte.
Siegfried Stang ist Jurist und Kriminalist und hat viele Jahre eine der flächengrößten Polizeidienststellen Deutschlands in der Mecklenburgischen Seenplatte geleitet. Als Leiter dieser Dienststelle rief er das Projekt „BlauArt – Polizei trifft Kunst“ ins Leben, um bildende Kunst für Zwecke der Kriminalprävention zu nutzen.
Im Rahmen der „BlauArt“-Ausstellungen in Neubrandenburg stellten viele bekannte Künstler ihre Werke aus, unter anderem auch Günter Grass.
Im Jahre 2019 veröffentlichte er bei EDITION digital seinen ersten Roman „Caravaggio - Ein außergewöhnliches Malerleben“.
2020 folgte der Kriminalroman „Der Pferdemörder – Eine absonderliche Geschichte aus Mecklenburg“.
2020: Toteisloch. Ein Thriller aus Mecklenburg
2023: Nebelkerzen. Die Haysom-Morde und die Suche nach der Wahrheit. Der Fall Jens Söring
2026: Der Fall Darsow - Ein Justizirrtum?
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- Artikel-Nr.: SW9783689126704458270
- Artikelnummer SW9783689126704458270
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EDITION digital
- ISBN 9783689126704