Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Auswirkungen auf die Versicherungsbranche

Im August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Arbeitgeber haften nun für Benachteiligungen durch Vorgesetzte, Kollegen sowie betriebsfremde Dritte. Kommt es zu Benachteiligungen besteht für den Arbeitgeber Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Schäden. Für die mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entstandenen finanziellen Risiken, wartet die Assekuranz bereits mit Policen auf. Im August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Arbeitgeber haften nun für Benachteiligungen durch Vorgesetzte, Kollegen sowie betriebsfremde Dritte. Kommt es zu Benachteiligungen besteht für... alles anzeigen expand_more

Im August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Arbeitgeber haften nun für Benachteiligungen durch Vorgesetzte, Kollegen sowie betriebsfremde Dritte. Kommt es zu Benachteiligungen besteht für den Arbeitgeber Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Schäden. Für die mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entstandenen finanziellen Risiken, wartet die Assekuranz bereits mit Policen auf.



Im August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Arbeitgeber haften nun für Benachteiligungen durch Vorgesetzte, Kollegen sowie betriebsfremde Dritte. Kommt es zu Benachteiligungen besteht für den Arbeitgeber Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Schäden. Für die mit der Verabschiedung des Allgemeinen ...

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