Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft unter Berücksichtigung des Ausländergesetzes

Inhaltsangabe:Einleitung: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Ob sich das Herz zum Herzen findet“. Diese Frage können sich nunmehr auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland seit der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft als eigenes familienrechtliches Institut stellen. Anders als vielleicht erwartet, soll nicht die „Befreiung der Homosexuellen von ihrer Unterdrückung“ gefeiert werden, sondern es steht die sachliche Darstellung des „neuen“ Rechts, wie es seit dem 01. August 2001 für homosexuelle Partnerschaften gilt, im Vordergrund. Dabei soll die Eingetragene Lebenspartnerschaft einer umfassenden Prüfung... alles anzeigen expand_more

Inhaltsangabe:Einleitung:

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Ob sich das Herz zum Herzen findet“. Diese Frage können sich nunmehr auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland seit der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft als eigenes familienrechtliches Institut stellen. Anders als vielleicht erwartet, soll nicht die „Befreiung der Homosexuellen von ihrer Unterdrückung“ gefeiert werden, sondern es steht die sachliche Darstellung des „neuen“ Rechts, wie es seit dem 01. August 2001 für homosexuelle Partnerschaften gilt, im Vordergrund.

Dabei soll die Eingetragene Lebenspartnerschaft einer umfassenden Prüfung sowie insbesondere einem grundsätzlichen Vergleich mit dem Institut der Ehe unterzogen werden. Die einleitenden Worte sind in diesem Zusammenhang nicht verklärt romantisch zu interpretieren, sondern sollen zeigen, dass Politik und Verwaltung einen besonderen Blick auf binationale - ob verschieden- oder gleichgeschlechtliche- Paare haben, da die Ehe und respektive nunmehr auch die Eingetragene Lebenspartnerschaft zu den wenigen legalen Möglichkeiten der Einreise und der Aufenthaltsverfestigung von Migranten im Bundesgebiet gehören.

Gang der Untersuchung:

Wie der Arbeitstitel bereits andeutet, ist die Standortbestimmung der Rechtsvergleich zwischen Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft unter ausländerrechtlichen As-pekten. Systematisch ist diese Arbeit in drei Abschnitte unterteilt:

Im ersten Abschnitt wird ein kurzer Überblick über den Weg zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gegeben. Dabei soll auf eine detaillierte historische Darstellung verzichtet werden, da dies den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Es wird diskutiert, inwieweit eine Verrechtlichung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften möglich ist. Dabei werden in dieser Arbeit rechtsvergleichende Aspekte berücksichtigt, die die Entwicklung in anderen Ländern beschreiben, um die grundsätzlichen Lösungswege der Gesetzgebung aufzuzeigen. Aufgrund der Fülle an Material erscheint eine Beschränkung notwendig.

Im Anschluss wird das deutsche Lösungsmodell der Eingetragenen Lebenspartnerschaft skizziert. Unter Berücksichtigung des thematischen Schwerpunktes werden im Weiteren privatrechtliche Aspekte vorgestellt, wie sie sich aus Eheschließungen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Auslandsberührungen ergeben.

Im zweiten Teil dieser Arbeit wird die aktuelle Umsetzung des Lebenspartnerschaftsge-setzes (LPartG) einer grundsätzlichen […]



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„Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Ob sich das Herz zum Herzen findet“. Diese Frage können sich nunmehr auch gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland seit der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft als eigenes familienrechtliches Institut stellen. Anders als vielleicht erwartet, soll nicht die „Befreiung ...

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