Planung und Vorbereitung europäischer Richtlinien am Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie

Inhaltsangabe:Problemstellung: Im Februar 2005, fast ein Jahr nach Vorlage des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, stellte der damalige Bundeskanzler Schröder klar, die Pläne der Kommission würden „so nicht umgesetzt“. Die Bundesregierung war mit dieser Position nicht alleine. So erklärte der französische Premier Raffarin am gleichen Tag vor dem französischen Parlament, die Pläne der Kommission seien „nicht akzeptabel“. Das ist verständlich, denn Frankreich und Deutschland sind Hochlohnländer. Beide Staaten verfügen zudem über ein ausgeprägtes... alles anzeigen expand_more

Inhaltsangabe:Problemstellung:

Im Februar 2005, fast ein Jahr nach Vorlage des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt, stellte der damalige Bundeskanzler Schröder klar, die Pläne der Kommission würden „so nicht umgesetzt“. Die Bundesregierung war mit dieser Position nicht alleine. So erklärte der französische Premier Raffarin am gleichen Tag vor dem französischen Parlament, die Pläne der Kommission seien „nicht akzeptabel“.

Das ist verständlich, denn Frankreich und Deutschland sind Hochlohnländer. Beide Staaten verfügen zudem über ein ausgeprägtes System der Daseinsvorsorge. Dementsprechend sind sie gegen eine bedingungslose Öffnung des Binnenmarktes für Dienstleistungen.

Auch im Februar 2006 haben sich die Präferenzen der Bundesregierung diesbezüglich trotz Regierungswechsel und großer Koalition nicht merklich geändert. „Die Vorsicht der Bundesregierung bei allem, was zu sehr nach Marktöffnung und Liberalisierung schmeckt“, besteht immer noch. Gleichzeitig pocht Großbritannien zusammen mit zahlreichen neuen EU-Mitgliedstaaten auf „möglichst viel Freiheit für grenzüberschreitende Dienstleister“. Warum legt die Europäische Kommission also zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Richtlinienentwurf vor, der eine weitgehende Deregulierung des Dienstleistungsmarktes in der Europäischen Union (EU) anstrebt und zudem in den beiden größten EU-Mitgliedstaaten scheinbar auf Ablehnung stößt?

Sollten die Regierungen der Mitgliedstaaten nicht in der Lage sein, das Agieren der Kommission zu kontrollieren und zu steuern? Oder ist es nicht vielleicht so, dass die Kommission ihren Vorschlag ganz kalkuliert vorgelegt hat, weil sie sich auf die Verträge und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stützen kann? Sind die Kommission und der EuGH vielleicht auch in der Lage, die Präferenzen der Mitgliedstaaten zu beeinflussen?

Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen deshalb die Planung und Vorbereitung europäischer Rechtsakte am Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie. Die zentrale Fragestellung wird dabei sein, welche Akteure, Institutionen und Strategien eine entscheidende Rolle bei der Planung und Ausarbeitung von Richtlinien spielen. Was bedeutet es, dass die Kommission im Mitentscheidungsverfahren (Art. 251 EGV) dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag unterbreitet und beide Organe dann auf Basis dieses Vorschlags entscheiden?

Der Wortlaut des EGV ist eindeutig: Die Kommission schlägt vor, Rat und […]

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