Menschenrechtsabkommen

zfmr 1/2017

Das allgemeine Ziel, die Achtung der Menschenrechte zu fördern und zu festigen, ist bereits in der UN-Charta von 1945 niedergelegt. Diesem Ziel dienen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 sowie die darauf aufbauenden Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes der Vereinten Nationen. Die allermeisten Rechte der AEMR – eigentlich besser übersetzt als "Universelle Erklärung der Menschenrechte" – wurden 1966 in zwei völkerrechtliche Verträge überführt, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und... alles anzeigen expand_more

Das allgemeine Ziel, die Achtung der Menschenrechte zu fördern und zu festigen, ist bereits in der UN-Charta von 1945 niedergelegt. Diesem Ziel dienen die Allgemeine

Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 sowie die darauf aufbauenden Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes der Vereinten Nationen. Die

allermeisten Rechte der AEMR – eigentlich besser übersetzt als "Universelle Erklärung der Menschenrechte" – wurden 1966 in zwei völkerrechtliche Verträge überführt, den

Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die beide 1976 in Kraft traten.

Sie wurden im Laufe der Zeit durch weitere internationale Abkommen ergänzt.



Internationale Menschenrechtsabkommen sind "living instruments". Die Auslegung der rechtlich verankerten Menschenrechte ist nicht starr. Viele völkerrechtliche und

politische Debatten kreisen um eine zeitgemäße Auslegung bestehender Rechte. Auch das Verständnis davon, wer Träger der Menschenrechte ist und wen die

Menschenrechte auf welche Weise verpflichten, ist Veränderungen unterworfen. Zugleich kann der "Katalog" der Menschenrechte im Rahmen weiterer Abkommen verändert

und erweitert werden. Die historische Entwicklungsoffenheit der Menschenrechte bedeutet allerdings nicht Beliebigkeit: Die Festschreibung neuer und die Neu-Interpretation

bestehender Menschenrechte sind zwar notwendig, um "neuen" Unrechtserfahrungen und veränderten Lebensbedingungen Rechnung zu tragen, doch sind sie stets daraufhin

zu prüfen, ob und inwiefern sie sich in das systematische Gefüge des Menschenrechtsschutzes einbetten lassen.



Zugleich sind Menschenrechte aber auch nicht vor Rückschritten gefeit.



Heiner Bielefeldt

hat den Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg inne; von 2010 bis 2016 war er UN-Sonderberichterstatter für

Religions- und Weltanschauungsfreiheit.



Andreas Cassee

arbeitet als promovierter Philosoph am Lehrstuhl für Angewandte Ethik am Institut für Rechtsphilosophie der Universität Zürich.



Elisabeth Greif

ist Assoziierte Professorin am Institut für Legal Gender Studies der Johannes Kepler Universität Linz.



Elisabeth Holzleithner

ist Professorin für Rechtsphilosophie und Legal Gender Studies sowie Vorständin des Instituts für Rechtsphilosophie der Universität Wien.



Markus Krajewski

hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich- Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) inne; er ist Sprecher des Centre for Human Rights

Erlangen-Nürnberg (CHREN) an der FAU.



Michael Krennerich

ist Privatdozent am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Universität Erlangen-Nürnberg und Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums.



Vorname Michael Nachname Krennerich



Urheberart Autorin Dr.



Vorname Ingrid Leijten



Titel



Nachname



Urheberart Autor Prof. Dr.



Vorname Samuel Moyn



Titel



Nachname



Urheberart Autor Prof. Dr.



Vorname Eibe Riedel



Titel



Nachname



Urheberart Autor Prof. Dr.



Vorname Alexander Somek



Titel



Nachname





Ingrid Leijten

ist promovierte Juristin und Assistant Professor am Department of Constitutional and Administrative Law of the Leiden University Faculty of Law.



Anna Lübbe

ist Professorin für Öffentliches Recht und ADR sowie Kodirektorin des Centrums für interkulturelle und europäische Studien (CINTEUS) an der Hochschule Fulda.



Samuel Moyn

ist seit Juli 2017 Rechts- und Geschichtsprofessor an der Yale University (USA). International bekannt wurde er durch sein Buch "The Last Utopia. Human Rights in History"

(2010).



Eibe Riedel

ist emeritierter Professor für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Mannheim. Von 1997 bis 2012 war er Mitglied

im UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.



Alexander Somek

ist Professor für Rechtsphilosophie und Methoden der Rechtswissenschaften am Institut für Rechtsphilosophie der Universität Wien.



Menschenrechtsabkommen



Markus Krajewski

Schmückendes Beiwerk oder echte Ergänzung? Zur Wirkung der Menschenrechte im innerstaatlichen Recht



Eibe Riedel

Narrationen aus dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte



Elisabeth Greif

Die Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) – Ein dynamisches Instrument zum Schutz der Menschenrechte (nur?) von Frauen



Heiner Bielefeldt

Inklusion als Menschenrechtsprinzip. Anmerkungen aus gegebenem Anlass



Ingrid Leijten

Indivisible Human Rights and Core Social Rights Protection under the European Convention on Human Rights



Samuel Moyn

Menschenrechte in der Geschichte



Hintergrund



Michael Krennerich

Das Wahlrecht als Bürger- und Menschenrecht – Standards und Eigenarten



Anna Lübbe

Flüchtlingspolitik in der Krise: unilaterale und kooperative Obergrenzen



Forum



Andreas Cassee

Für offene Grenzen



Alexander Somek

Für offene Fragen. Ein Kommentar zu Cassee



Tour d'Horizont



Morten Kjaerum

Human Rights Politics in Times of Confusion. How to Move Forward





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