Menschenrechte queer gelesen

zeitschrift für menschenrechte 1/2020

Mit dem Fokus auf "Menschenrechte queer gelesen" widmet sich das Schwerpunktthema der vorliegenden Ausgabe der zfmr einem immer noch zu wenig bearbeiteten, dabei kontroversen und an Bedeutung gewinnenden Thema. In den letzten Jahren konnten Bewegungen für die Rechte von LGBTIQ* ganz bemerkenswerte Erfolge erringen, und das nicht nur im "globalen Norden": Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen wurden entkriminalisiert; es wurden Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen, ihre Beziehungen zu institutionalisieren, mancherorts bis hin zur Öffnung der Ehe; die Anerkennung einer vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichenden... alles anzeigen expand_more

Mit dem Fokus auf "Menschenrechte queer gelesen" widmet sich das Schwerpunktthema der vorliegenden Ausgabe der zfmr einem immer noch zu wenig bearbeiteten, dabei kontroversen und an Bedeutung gewinnenden Thema. In den letzten Jahren konnten Bewegungen für die Rechte von LGBTIQ* ganz bemerkenswerte Erfolge erringen, und das nicht nur im "globalen Norden": Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen wurden entkriminalisiert; es wurden Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen, ihre Beziehungen zu institutionalisieren, mancherorts bis hin zur Öffnung der Ehe; die Anerkennung einer vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichenden Geschlechtsidentität wird vielerorts nicht mehr von geschlechtsanpassenden Körpermodifikationen abhängig gemacht, manche Staaten gebieten, dass es bei der rechtlichen Kategorisierung des Geschlechts eine "dritte Option" geben soll, und die Praxis der chirurgischen Zurichtung der Genitalien von intergeschlechtlichen Kindern wird zunehmend als unzulässig angesehen, wenn sie auch erst in ganz wenigen Staaten vollends verboten ist.

Eine eigene UN-Konvention zum Schutz von SOGIESC-Menschenrechten – also solchen, die sich auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und -expression sowie geschlechtliche Charakteristika beziehen – scheint derzeit nicht realistisch. Dafür halten die Yogyakarta Prinzipien (aus 2007, mit einer Erweiterung aus 2017) fest, inwiefern die herkömmlichen Menschenrechte auch im Bereich von SOGIESC anwendbar sind, und im Jahr 2016 wurde ein Sonderberichterstatter der UN für diese Themen eingesetzt; aktuell hat Victor Madrigal-Borloz diese Position inne. Es gab aber auch Rückschläge, wie die Situation in Russland und in der Türkei, aber auch in Brasilien oder in den USA zeigt, wo für das Militär wieder ein "Transgender Ban" eingeführt wurde. Und in Ungarn wurden die weitreichenden Ermächtigungen zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus dafür missbraucht, die Möglichkeiten zu Änderung des geschlechtlichen Personenstands abzuschaffen.

Die Aufsätze des vorliegenden Bandes widmen sich verschiedenen Aspekten des Themas und wollen damit nicht nur informieren und zum Nachdenken anregen, sondern auch eine weitere Befassung mit den einschlägigen Herausforderungen anstoßen.



Zehra F. Kabasakal Arat

ist Professorin für Politikwissenschaft an der Universität Conneticut, USA.



Nina Eckstein

ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Legal Gender Studies an der Johannes Kepler Universität Linz.



Pablo de Greiff

war von 2012 bis 2018 "UN-Sonderberichterstatter zur Förderung der Wahrheit, Gerechtigkeit, Rehabilitierung und Garantie der Nichtwiederholung".



Elisabeth Holzleithner

ist Universitätsprofessorin für Rechtsphilosophie und Legal Gender Studies an der Universität Wien.



Rainer Huhle,

promovierter Politikwissenschaftler, Mitgründer und Vorstandsmitglied des NMRZ, war 2011-2019 Mitglied des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen.



Frédéric Krumbein,

promovierter Politikwissenschaftler, ist gegenwärtig Gastprofessor an der Tel Aviv University, Israel.



Georg Lohmann

ist em. Professor für Praktische Philosophie an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.



Anna Katharina Mangold

ist Professorin für Europarecht an der Europa-Universität Flensburg.



Maya Markwald

ist Mitarbeiterin der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (HLCMR), Humboldt-Universität zu Berlin.



Katja Neuhoff

ist Professorin für Sozialphilosophie und Sozialethik an der Hochschule Düsseldorf.



Cara Röhner,

promovierte Juristin, forscht in Frankfurt a.M. u.a. zu Geschlechterfragen im Recht.



Marco Schendel

ist Promovend am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der FAU Erlangen-Nürnberg.



Petra Sußner,

promovierte Juristin, ist wissenschafltiche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät der HU Berlin.



Thomas Unger

ist Ko-Direktor des "Master in Transitional Justice, Human Rights and the Rule of Law" der Geneva Academy of International Humanitarian Law and Human Rights, Genf.



Juliette Wedl

ist Koordinatorin der Koordinierungsstelle Gender und Diversity Studies des Braunschweiger Netzwerk für Gender und Diversity Studies.



Urban Wiesing

ist Professor und Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Eberhard Karls Universität Tübingen.



SCHWERPUNKT



Elisabeth Holzleithner

Lesbische Verhältnisse am Hühnerhof. Eine rechtliche Groteske als Brennpunkt des Ringens um sexuelle Menschenrechte in Österreich



Anna Katharina Mangold, Maya Markwald und Cara Röhner

Vom pathologisierenden zum selbstbestimmten Geschlechtsmodell. Eine grundrechtskonforme Auslegung von "Varianten der Geschlechtsentwicklung" im deutschen Personenstandsrecht



Katja Neuhoff und Juliette Wedl

Spielend reflektieren. Das Spiel Identitätenlotto als Instrumente einer queeren Menschenrechtsbildung



Petra Sußner

Mit Recht gegen die Verhältnisse: Asylrechtlicher Schutz vor Heteronormativität



Nina Eckstein

Gendering/Queering Disability. Intersektionale Perspektiven auf Geschlecht/sidentität und Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention



Frédéric Krumbein

Asiens Einhorn. Taiwan als Vorreiter bei queeren Menschenrechten



AUSSER DER REIHE



Georg Lohmann

Droht der Menschenrechtsentwicklung eine Regression? Eine Skizze



Michael Lysander Fremuth und Andreas Sauermoser

Menschenrechte im Ausnahmezustand? Zur Aktualisierung des Art. 15 EMRK in der Corona-Krise



FORUM



Marco Schendel

Die fragwürdige Autonomie von Karlsruhe. Zum Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020



Urban Wiesing

Selbstbestimmung und Pluralität. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den § 217



PROFILE



Thomas Unger

Making Prevention a Reality. Interview with Pablo De Greiff



Rainer Huhle

Gegen die Straflosigkeit. In Erinnerung an Louis Jonet



Volkmar Deile – Erinnerungen an einen überzeugten und überzeugenden Menschenrechtler



AUS ALLER WELT



Zehra F. Kabasakal Arat

Authoritarian Shifts and the Façade of Democracy in Turkey



BUCHBESPRECHUNGEN

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