Rechtsbehelfsverfahren zur Planbestätigung

Verfahrensgrundsätze und gerichtliche Verantwortung in der Restrukturierung

In der Rechtsprechung und im juristischen Schrifttum werden unterschiedliche Ansichten dazu vertreten, welcher Verfahrensgrundsatz zur Feststellung der Tatsachen im Rahmen der Rechtsbehelfsverfahren (§§ 64 und 66) zur gerichtlichen Planbestätigung im StaRUG gilt. Damit verzahnt ist die Frage, welcher Prüfungsumfang dem zuständigen (Restrukturierungs-)Gericht in diesen Verfahrenssituationen zukommt. Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, bei wem die Verantwortung für die Schaffung der Tatsachengrundlage innerhalb der §§ 64 und 66 StaRUG liegt.
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