Die Kollision zwischen deutschem Verfassungsrecht und Konventionsrecht am Beispiel des Beamtenstreik

Das Beamtenstreikverbot als historisch gewachsenes und verfassungsrechtlich verbürgtes Merkmal des Beschäftigungsstatus „Beamter“ wird aktuell in Rechtsprechung und Literatur stark in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund richtet sich der Fokus dieser Arbeit auf das Urteil des BVerwG vom 27. Februar 2014 (Az. 2 C 1.13) zum beamtenrechtlichen Streikverbot. Dieses wird zwar grundsätzlich als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums i. S. v. Art. 33 Abs. 5 GG anerkannt und bestätigt, allerdings sieht das Gericht mit Blick auf völkerrechtliche Verträge und diesbezüglicher Rechtsprechung zu Menschenrechten hinsichtlich des... alles anzeigen expand_more

Das Beamtenstreikverbot als historisch gewachsenes und verfassungsrechtlich verbürgtes Merkmal des Beschäftigungsstatus „Beamter“ wird aktuell in Rechtsprechung und Literatur stark in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund richtet sich der Fokus dieser Arbeit auf das Urteil des BVerwG vom 27. Februar 2014 (Az. 2 C 1.13) zum beamtenrechtlichen Streikverbot.

Dieses wird zwar grundsätzlich als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums i. S. v. Art. 33 Abs. 5 GG anerkannt und bestätigt, allerdings sieht das Gericht mit Blick auf völkerrechtliche Verträge und diesbezüglicher Rechtsprechung zu Menschenrechten hinsichtlich des Beamtenstreikverbots eine Kollision zur deutschen Rechtslage. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, Abhilfe zu schaffen.

Ziel der Arbeit soll es sein, die Kollision zwischen deutschem Verfassungsrecht und Konventionsrecht am Beispiel des Beamtenstreikverbots unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung, unterschiedlicher Sichtweisen in der Literatur und aktueller Stimmen aus Wissenschaft und Praxis darzustellen und mögliche Konsequenzen zu diskutieren.





Das Beamtenstreikverbot als historisch gewachsenes und verfassungsrechtlich verbürgtes Merkmal des Beschäftigungsstatus „Beamter“ wird aktuell in Rechtsprechung und Literatur stark in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund richtet sich der Fokus dieser Arbeit auf das Urteil des BVerwG vom 27. Februar 2014 (Az. 2 C 1.13) zum beamtenrechtlichen ...

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