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Aus den §§ 29 ff. BJagdG ergeben sich die wesentlichen Regelungen für die Ersatzpflicht von Wildschäden. Weitere Bestimmungen - insbesondere zum Verfahren - können in den jeweiligen Landesjagdgesetzen normiert sein. Das von Jahr zu Jahr an Brisanz gewinnende Thema ist hinreichend Anlass zur Befassung mit Grundlagen und Verfahren des Wildschadensersatzes.
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Autor
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Rainer Rodekirchen
- Verlag find_in_page BACHELOR + MASTER PUBLISHING
- Barrierefreiheit
- ISBN 9783959935937
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