Risikoberichterstattung

Dargestellt am Beispiel der Unternehmen des DAX 100

Inhaltsangabe:Einleitung: Als Reaktion auf die spektakulären Unternehmenszusammenbrüche in den neunziger Jahren und der damit verbundenen Kritik an den Abschlussprüfern und Aufsichtsräten, verabschiedete der Deutsche Bundestag am 6. März 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG. Das Gesetz trat am 1. Mai 1998 in Kraft. Dabei wurden unter anderem die Vorschriften zur Lage- und Konzernberichterstattung (§ 289 Abs. 1 HGB und § 315 Abs. 1 HGB) geändert. Diese beiden Vorschriften wurden um den Zusatz: „... dabei ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen“ ergänzt.... alles anzeigen expand_more

Inhaltsangabe:Einleitung:

Als Reaktion auf die spektakulären Unternehmenszusammenbrüche in den neunziger Jahren und der damit verbundenen Kritik an den Abschlussprüfern und Aufsichtsräten, verabschiedete der Deutsche Bundestag am 6. März 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG. Das Gesetz trat am 1. Mai 1998 in Kraft.

Dabei wurden unter anderem die Vorschriften zur Lage- und Konzernberichterstattung (§ 289 Abs. 1 HGB und § 315 Abs. 1 HGB) geändert. Diese beiden Vorschriften wurden um den Zusatz: „... dabei ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen“ ergänzt. Diese sehr allgemein gehaltene Pflicht zur Risikoberichterstattung wurde vom Deutschen Standardisierungsrat durch Verabschiedung des DRS 5 am 3. April 2001 konkretisiert.

Welche Berichtspflichten sich daraus ergeben und wie die tatsächliche Berichterstattung über die Risiken der künftigen Entwicklung bei den Unternehmen des DAX 100 erfolgt, ist Gegenstand dieser Arbeit. Auf der Basis einer empirischen Untersuchung von 90 Risikoberichten wurden 23 Tabellen erstellt und ausgewertet, die die Diskrepanz zwischen den theoretischen Anforderungen und der Publizitätspraxis deutscher Großunternehmen verdeutlichen.



Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsübersicht

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1.Problemstellung

2.Der Lagebericht als konstitutiver Rahmen für den Risikobericht

2.1Gesetzliche Vorschriften zum Lagebericht

2.1.1Vorschriften des HGB

2.1.1.1Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung

2.1.1.2Inhalt des Lageberichts

2.1.2Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

2.1.2.1Zielsetzung

2.1.2.2Wesentliche Änderungen

2.2Zweck und Aufgaben des Lageberichts

2.3Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung

2.3.1Grundsatz der Richtigkeit

2.3.2Grundsatz der Vollständigkeit

2.3.3Grundsatz der Klarheit

2.3.4Grundsatz der Vergleichbarkeit

2.3.5Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bzw der Wesentlichkeit

2.3.6Grundsatz der Informationsabstufung nach Art und Größe des Unternehmens

2.3.7Grundsatz der Vorsicht

2.4Grenzen der Berichterstattung

3.Der Risikobericht

3.1Berichtspflichtige Risiken

3.2Ermittlung der berichtspflichtigen Risiken

3.3Formale und materielle Anforderungen an den Risikobericht

3.4Der Deutsche Rechnungslegungs Standard 5 (DRS 5)

3.4.1Gegenstand und Geltungsbereich des DRS 5

3.4.2Anforderungen des DRS 5

3.4.2.1Berichtspflichtige […]



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Als Reaktion auf die spektakulären Unternehmenszusammenbrüche in den neunziger Jahren und der damit verbundenen Kritik an den Abschlussprüfern und Aufsichtsräten, verabschiedete der Deutsche Bundestag am 6. März 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG. Das Gesetz trat am 1. ...

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