Pirateriebekämpfung am Horn von Afrika: Eine Kosten-Nutzen-Analyse

Im zunehmenden Maße werden Kosten-Nutzen-Analysen (K-N-A) für die Beurteilung militärischer Einsätze herangezogen. Diese Einsätze werden als Produktion des öffentlichen Gutes Sicherheit aufgefasst und unterliegen daher dem Aufgabenbereich des verantwortlichen Landes. Um die Produktionsmaßnahmen dieses öffentlichen Gutes zu optimieren, die soziale Wohlfahrt zu fördern und sich einer optimalen Ressourcenallokation zu nähern, werden vom Staat ökonomische Modelle wie K-N-A genutzt. Die Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika durch die militärische EU-Mission Atalanta ist für die Anwendung einer solchen Analyse... alles anzeigen expand_more

Im zunehmenden Maße werden Kosten-Nutzen-Analysen (K-N-A) für die Beurteilung militärischer Einsätze herangezogen. Diese Einsätze werden als Produktion des öffentlichen Gutes Sicherheit aufgefasst und unterliegen daher dem Aufgabenbereich des verantwortlichen Landes. Um die Produktionsmaßnahmen dieses öffentlichen Gutes zu optimieren, die soziale Wohlfahrt zu fördern und sich einer optimalen Ressourcenallokation zu nähern, werden vom Staat ökonomische Modelle wie K-N-A genutzt. Die Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika durch die militärische EU-Mission Atalanta ist für die Anwendung einer solchen Analyse besonders interessant, da sie nicht nur immaterielle Werte wie Recht und Freiheit, sondern auch eine der bedeutendsten Lebensadern der globalen Wirtschaft verteidigt.

Aufgrund der maritimen Abhängigkeit ist eine Sicherung der internationalen Seehandelswege für Deutschland von besonderem sicherheitspolitischen Interesse. Die Arbeit schildert nach einer allgemeinen Begriffsbestimmung die Folgen der Piraterie für die deutsche Wirtschaft anhand des Beispiels am Horn von Afrika. Die Selbstschutzmaßnahmen der Reeder, groß angelegte militärischen Operationen und Anti-Piraterie-Maßnahmen einzelner Staaten, im Besonderen der Einsatz der Deutschen Marine, werden ausführlich behandelt. Die praktische Anwendung der K-N-A bestimmt anschließend, welche Kosten der Bundesrepublik Deutschland durch Piraterie und deren Bekämpfung entstanden.



Im zunehmenden Maße werden Kosten-Nutzen-Analysen (K-N-A) für die Beurteilung militärischer Einsätze herangezogen. Diese Einsätze werden als Produktion des öffentlichen Gutes Sicherheit aufgefasst und unterliegen daher dem Aufgabenbereich des verantwortlichen Landes. Um die Produktionsmaßnahmen dieses öffentlichen Gutes zu optimieren, die ...



Textprobe:

Kapitel 3, Bekämpfung der Piraterie durch die Deutsche Marine:

3.3.1, Aufgaben und Einsatz:

Die Deutsche Marine ist an der NATO-Mission Enduring Freedom und an der EU-Mission Atalanta beteiligt. Da die die OEF allerdings nicht das Primärziel verfolgt, Piraterie zu bekämpfen, soll im Folgenden nur auf die EU-Mission Atalanta in Bezug auf den Einsatz der Deutschen Marine eingegangen werden.

Der deutsche Bundestag hat am 19. Dezember 2008 der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Mission Atalanta zugestimmt. Das Mandat ist zunächst auf zwölf Monate befristet und vorsorglich auf den Einsatz von bis zu 1400 deutschen Soldaten ausgelegt. Deutschland unterstellt der Mission kontinuierlich mindestens eine Fregatte und einen Seefernaufklärer. Zurzeit sind rund 650 Soldaten im Einsatz. Darunter fällt das Bordpersonal der Fregatten, das Flug- und Unterstützungspersonal des Seefernaufklärers sowie Kräfte aus den Bereichen Sicherung, Logistik, Sanitätswesen und des Feldjägerdienstes. Das Bundeskabinett beschloss am 26. Mai 2009, dass sich die Deutsche Marine auch im erweiterten Seegebiet weiterhin an der Mission beteiligen werde. Der Deutsche Bundestag stimmte einer Erweiterung des Operationsgebietes am 18. Juni 2009 zu (Vgl. Auswärtiges Amt 2009a).

Die Deutsche Marine stellt der Mission zahlreiche militärische Fähigkeiten zur Verfügung. Sie leistet neben einer weiträumigen Aufklärung des Einsatzgebietes, der Seeraumüberwachung und der Lagebilderstellung vor allem Führungs- und Führungsunterstützungsaufgaben. Des Weiteren gewähren die Einheiten der Deutschen Marine Geleitschutz und die Einschiffung von Sicherungskräften auf zivilen Schiffen. Neben weiteren Fähigkeiten ist es den Einheiten auch möglich, Piraten, nach einer gewaltsamen Beendigung eines Überfalls, in Gewahrsam zu nehmen und die Piraten den zuständigen Strafverfolgungsorganen in Kenia zu überstellen.

Für den Geleitschutz werden Group Transits organisiert, die mehrere Handelsschiffe auf einer festgelegten Route zusammenfassen, um sie dann sicher durch ein gefährdetes Gebiet zu eskortieren. Diese sogenannten Korridore werden allerdings nicht von allen Handelsschiffen in Anspruch genommen. Daher geschieht es immer wieder, dass Schiffe, die den militärisch geschützten Korridor nicht benutzen, von somalischen Piraten gekapert und entführt werden.

3.3.2, Probleme und Herausforderungen des Einsatzes:

Während die Kommandanten der Kaiserlichen Marine die klare Instruktion hatten, "Jedes Kriegsschiff hat das Recht und die Pflicht, auf offenem Meere solche Schiffe, bei denen der Tatbestand der Piraterie erhellt, gleichviel unter welcher Flagge sie fahren, anzuhalten und sich ihrer zu bemächtigen" (Perels 1903, S.114), ist ein solch eindeutiger Befehl zur Bekämpfung der Piraterie heute nicht mehr gegeben. Anweisungen für deutsche Kriegsschiffe hinsichtlich Piraterie gestalten sich heute zurückhaltender und weitaus komplizierter. Obwohl die Deutsche Marine die Fähigkeiten hätte, Piraten nach einem abgewehrten Angriff bis zu ihren Mutterschiffen zu verfolgen und dort festzunehmen, sieht die Bundesregierung von einem solchen Vorgehen ab. Eine aktive Suche nach Mutterschiffen, einhergehend mit einer Festnahme der sich dort befindenden Piraten, wäre laut eines Piraterie-Experten allerdings die einzige Vorgehensweise, die in der Weite des Seegebietes eine Gewähr effektiven Streitkräfteeinsatzes bieten würde (Vgl. Stehr 2009c, S.4). Andere europäische Einheiten haben beispielsweise allein zwischen April und Anfang Mai 2009 vier Mutterschiffe und zahlreiche kleine Boote fernab der somalischen Küste aufgebracht, nachdem sie diese durch eine aktive Suche ausfindig gemacht hatten (Vgl. Stehr 2009a). Die Deutschen Einheiten müssen sich gemäß Mandat des Deutschen Bundestages auf den Geleitschutz und die Abwehr akuter Angriffe begrenzen. Sie dürfen nicht aktiv gegen Piraterie vorgehen.

Die Deutsche Marineführung ist davon überzeugt, dass neben dem maritimen Einsatz noch weitere Maßnahmen nötig sind, um die Piraterie vor Somalias Küsten wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. Der Befehlshaber der Deutschen Flotte, Hans Joachim Stricker, schätzt die Situation wie folgt ein: "Militärische Mittel lösen das Piraten-Problem langfristig nicht. Wir gewinnen für die Politik lediglich Zeit, damit sie zu anderen Maßnahmen kommen kann" (Zeit online 2009b).

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