„Begleitetes Fahren ab 17“ – Eine Auswertung der Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern seit der Einf

Inhaltsangabe:Einleitung: Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen getöteten Menschen konnte in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2005 bis 2009 von 198 auf 155 Personen gesenkt werden. Die von diesen Unfällen besonders betroffene Bevölkerungsgruppe ist die der Fahranfänger zwischen 18 und 25 Jahren. Um die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger zu erhöhen, wurde auf Grundlage der Ermächtigung in § 6e des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) trat am 25. November 2006 die ‘Landesverordnung über die Erprobung des - Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre - in Mecklenburg-Vorpommern’ (BF17 – ErprobungsLVO M-V) in Kraft. Damit... alles anzeigen expand_more

Inhaltsangabe:Einleitung:

Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen getöteten Menschen konnte in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2005 bis 2009 von 198 auf 155 Personen gesenkt werden. Die von diesen Unfällen besonders betroffene Bevölkerungsgruppe ist die der Fahranfänger zwischen 18 und 25 Jahren. Um die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger zu erhöhen, wurde auf Grundlage der Ermächtigung in § 6e des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) trat am 25. November 2006 die ‘Landesverordnung über die Erprobung des - Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre - in Mecklenburg-Vorpommern’ (BF17 – ErprobungsLVO M-V) in Kraft. Damit wurde die rechtliche Möglichkeit umgesetzt, das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeuges in Begleitung auf 17 Jahre herabzusetzen und die Senkung des Unfallrisikos für junge Fahrer durch den die Risikobereitschaft mäßigenden, vorgeschriebenen Begleiter in Mecklenburg-Vorpommern zu erproben.

Nachfolgend soll eine Auswertung der Umsetzung der Ermächtigung und der während der Erprobung gesammelten Informationen und Erfahrungen erfolgen. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:

AVORWORT2

BHINTERGRUND DES BEGLEITETEN FAHRENS AB 173

IVERKEHRS- UND MOBILITÄTSERZIEHUNG3

IIMODELLVORSCHLAG ‘BEGLEITETES FAHREN’4

1)Unfallrisiko jugendlicher Fahranfänger4

2)Übertragbarkeit ausländischer Erfahrungen auf Deutschland5

3)Ziel des Modellprojektes5

4)Schaffung des bundesrechtlichen Rahmens6

CEINFÜHRUNG IN MECKLENBURG-VORPOMMERN7

DUMSETZUNG DES ‘BEGLEITETEN FAHRENS’ IN MECKLENBURG-VORPOMMERN10

IALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN10

IIBEGLEITPERSONEN12

IIIAHNDUNG VON VERSTÖßEN14

1)Ordnungsrechtliche Konsequenzen14

2)Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen16

3)Neuerteilung der Fahrerlaubnis16

EEVALUATION16

IDEFINITION ‘EVALUATION’16

IIBERICHTSPFLICHT IN MECKLENBURG-VORPOMMERN17

FAUSWERTUNG18

IMELDUNGEN DER FAHRERLAUBNISBEHÖRDEN UND DER LANDESPOLIZEI MECKLEN-BURG-VORPOMMERN18

IIMELDUNGEN DER TECHNISCHEN PRÜFSTELLE19

IIIWEITERE MELDUNGEN21

GKRITIK AN DER ERFASSUNG UND AUSWERTUNG DER DATEN21

HEVALUATION IN NIEDERSACHSEN23

IINHALTE UND ZIELE DER AUSWERTUNG23

IIERGEBNISSE DER FORMATIVEN EVALUATION25

IIIERGEBNISSE DER SUMMATIVEN EVALUATION26

1)Dauer der Begleitphase und erbrachte Fahrleistung26

2)Unfälle und Ordnungswidrigkeiten beim selbstständigen Fahren ab 18 Jahren26

3)Unfallverursachung und Ordnungswidrigkeiten in Abhängigkeit der Fahrerfahrung im selbstständigen Fahren26

4)Einfluss der Übung auf die Wahrscheinlichkeit einen Unfall zu […]



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Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen getöteten Menschen konnte in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2005 bis 2009 von 198 auf 155 Personen gesenkt werden. Die von diesen Unfällen besonders betroffene Bevölkerungsgruppe ist die der Fahranfänger zwischen 18 und 25 Jahren. Um die Verkehrssicherheit der jungen ...

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