Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Elektro- und Elektronikschrott

Inhaltsangabe:Einleitung: Elektrische und elektronische Geräte werden nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer allzu oft über Sperrmüll, Hausmüll oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle entsorgt. Somit gelangen erhebliche Mengen dieses Sondermülls auf Deponien und Verbrennungsanlagen für Hausmüll. Lediglich Metalle aus Haushaltsgroßgeräten und Edelmetalle aus Platinenschrott werden in größerem Umfang zurückgewonnen. Sortenreine Kunststoffe können meist nur aus Großserien (z.B. aus Telefonen) gewonnen werden und enthalten oft schädliche Zusatzstoffe (z.B. Flammhemmer), die einen erneuten Einsatz be-... alles anzeigen expand_more

Inhaltsangabe:Einleitung:

Elektrische und elektronische Geräte werden nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer allzu oft über Sperrmüll, Hausmüll oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle entsorgt. Somit gelangen erhebliche Mengen dieses Sondermülls auf Deponien und Verbrennungsanlagen für Hausmüll. Lediglich Metalle aus Haushaltsgroßgeräten und Edelmetalle aus Platinenschrott werden in größerem Umfang zurückgewonnen. Sortenreine Kunststoffe können meist nur aus Großserien (z.B. aus Telefonen) gewonnen werden und enthalten oft schädliche Zusatzstoffe (z.B. Flammhemmer), die einen erneuten Einsatz be- oder verhindern.

Diese in den Altgeräten enthaltenen Schadstoffe gelangen auf Deponien und in Müllverbrennungsanlagen. Dabei entstehen nicht kalkulierbare Umweltrisiken. Bei der Deponierung können freigesetzte Schadstoffe ins Grundwasser gelangen und bei der Verbrennung können sich Dioxine und Furane bilden. Die Abgasfilter der Hausmüllverbrennungsanlagen sind meist nicht auf diese Schadstoffe ausgelegt und so gelangen erhebliche Mengen dieser Abgase in die Umwelt. Durch strengere gesetzliche Vorschriften wird versucht der Entsorgungslage Herr zu werden. Der Elektro- und Elektronikschrott soll einer ordnungsgemäßen Behandlung unterzogen werden.

So wurde bereits 1991 vom Minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der erste Entwurf zu einer Elektronikschrott-Verordnung vorgelegt, welche eine umweltverträgliche Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten und Baugruppen sicherstellen soll. Die Einführung dieser Verordnung ist jedoch aufgrund vielfältiger Verzögerungen bis heute nicht erfolgt. Das 1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz soll die Hersteller und Vertreiber von Produkten zu einem ökologischeren Umgang mit den zur Produktion erforderlichen Rohstoffen und den aus den Altprodukten entstehenden Abfällen bewegen.

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz beinhaltet somit eine „entschärfte“ Version der Elektronikschrott-Verordnung, da die in diesem Gesetz behandelten Grundsätze auch für den Elektro- und Elektronikschrott gültig sind.

Im Rahmen der Diplomarbeit sollen

- die momentanen rechtlichen Rahmenbedingungen.

- die anfallenden Mengen und.

- die Zusammensetzung des Elektro- und Elektronikschrotts dargestellt bzw. ermittelt werden.

Weiterhin sollen Verfahren dargestellt werden, um Elektro- und Elektronikschrott

- zu erfassen.

- aufzubereiten bzw. zu zerlegen.

- zu verwerten bzw. zu beseitigen.

Im […]



Inhaltsangabe:Einleitung:

Elektrische und elektronische Geräte werden nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer allzu oft über Sperrmüll, Hausmüll oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle entsorgt. Somit gelangen erhebliche Mengen dieses Sondermülls auf Deponien und Verbrennungsanlagen für Hausmüll. Lediglich Metalle aus Haushaltsgroßgeräten und Edelmetalle ...

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